Verbotene Videoaufnahmen aus Krankenhäusern und deren Folgen
Artikelbild: Shutterstock / Krankenhäuser

Leere Flure, von Überlastung und Hektik keine Spur: In der Vergangenheit tauchen immer mehr Videos auf, die zeigen sollen, dass Krankenhäuser momentan angeblich nicht ausgelastet seien.

Diese Videos sind nicht nur illegal, sondern auch kontextlos und irreführend.

Corona-Maßnahmen-Gegner filmen und verunsichern

Die Videos zeigen Menschen, die sich ohne Masken in Kliniken – meist in leeren Fluren- aufhalten. Diese Momentaufnahmen spiegeln allerdings keinesfalls wider, was sich aktuell auf Covid-Stationen abspielt und zeigen nicht deren Auslastung. Sie werden von Gegnern der Covid-19-Maßnahmen ohne Wissen und Erlaubnis der Kliniken gedreht und veröffentlicht. Einer der Filmenden gab in einem Anwaltsschreiben gegenüber #Faktenfuchs des BR24 an, er habe vor den Aufnahmen einen Schnelltest gemacht und seine Maske nur kurz abgenommen. Dies entbindet jedoch weder von der Maskenpflicht, noch erlaubt es das Filmen in den Krankenhausfluren.

Filmenden können Konsequenzen von verschiedenen Seiten drohen

Bereits vor der Pandemie war das unerlaubte Filmen in Krankenhäusern verboten und kann Strafen in Form von Schadensersatz oder Bußgeldern, Unterlassungsklagen oder Betretungsverbote nach sich ziehen. Hinzu kommen mögliche Verstöße gegen die Maskenpflicht und Verletzungen des Urheberrechtes. Dieses erlaubt zwar das Filmen öffentlicher Gebäude von außen, nicht jedoch von Innenräumen. Wegen des Besuchsverbots aufgrund der Corona-Pandemie können die Filmenden aktuell zudem nicht nur gegen das Hausrecht des jeweiligen Krankenhauses, sondern auch gegen die Corona-Schutzverordnung der Länder verstoßen haben. Sollte ein Betretungsverbot für ein Krankenhaus durch Behörden ausgesprochen werden, gilt dies allerdings nicht, sollten von diesem Verbot Betroffene sich selbst in Behandlung begeben müssen.

Auch Gefilmte können rechtliche Schritte einleiten

Einzelne Menschen, die ohne ihr Einverständnis gefilmt werden, haben ebenfalls die Möglichkeit, sich durch eine Unterlassungsaufforderung zu wehren. In besonderen Fällen kann hier sogar ein Schmerzensgeld erwirkt werden, sollte beispielsweise ein hilfloser Patient im Krankenbett gefilmt werden. Dies sei laut Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhle allerdings nicht immer erfolgversprechend.

Mehr Informationen zu den Recherchen in den aktuellen Fällen von unbefugten Krankenhaus-Videos sind hier (LINK: #Faktenfuchs: Leere Flure zeigen nicht die Corona-Lage | BR24) zu finden.

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Quelle: BR24
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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


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