Es war der Butler im Foyer mit dem Kronleuchter! Wer wollte nicht schonmal in die Rolle des Sherlock Holmes schlüpfen und hier und da ein bisschen ermitteln und dem Täter auf die Spur kommen?

Durch die sozialen Medien kann sich gewissermaßen beinahe jeder an öffentlichen Fahndungen beteiligen – und wenn es nur durch das Teilen eines Beitrags geschieht. Mit fortschreitender Digitalisierung werden immer mehr Fälle im Internet gelöst.

Vermisste wurde wiedergefunden

Ein Beispiel für eine erfolgreiche Fahndung über Facebook ist der Fall der 16-jährigen Isabella aus Celle. Diese war aus dem Elternhaus verschwunden, wochenlang vermisst und wurde von vielen bereits für tot gehalten. Eine BKA-Beamtin sah schließlich auf Facebook einen vielfach geteilten Videoaufruf zur Suche nach Isabella und erkannte Ähnlichkeiten zu einem in Frankreich aufgetauchten Mädchen. So konnte Isabella doch noch wohlauf gefunden werden.

Freundeslisten, Likes und Shares können Ermittlungen vorantreiben

Fahndungen in Zeitungen und auf Litfaßsäulen habe es schon immer gegeben, heute schaue man „mal schnell ins Netz“, so Daniel Kretzschmar, Vorstandsmitglied beim Bund Deutscher Kriminalbeamter. Doch nicht nur bei Vermisstenmeldungen oder Aufklärung internetbezogener Straftaten spielen Ermittlungen in sozialen Medien eine immer größere Rolle. Laut dem Berliner Strafverteidiger Toralf Nöding könne man auch bei „normalen“ Straftaten über das Online-Verhalten von Beschuldigten und deren Kontaktpersonen auf Social Media Rückschlüsse ziehen. Durch „Likes“, „Shares“ oder gepostete Beiträge ließen sich häufig Aufenthaltsorte zu Tatzeiten oder auch tatrelevante Kleidungsstücke nachvollziehen.

Weiterentwicklung technischer Möglichkeiten

Zur Analyse frei zugänglicher Daten im Internet werden derzeit bei der Polizei weitere technische Möglichkeiten entwickelt, da diese für viele Ermittlungen immer wichtiger werden, so Markus Niesczery, Sprecher des Innenministeriums. Zudem biete die Polizei Hessen zur Steigerung der Digitalkompetenz seit September 2020 den Studiengang „Cyberkriminalistik“ für Polizeischüler an. So kann eine neue Generation besonders geschulter Beamter entstehen. Zur Online-Recherche betont Kretzschmar allerdings, dass zunächst nur öffentlich gepostete Daten ausgewertet werden dürften. Für verdeckte Ermittlungen und Öffentlichkeitsfahndungen brauche es in der Regel hingegen einen richterlichen Beschluss. In manchen Fällen sei es hierbei nötig auf die Internetverbindungsdaten von Telekommunikationsanbietern zurückzugreifen, was aufgrund der Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung umstritten und nur in besonders schweren Fällen von Kriminalität möglich ist.

Chancen und Gefahren

Laut Strafverteidiger Nöding bestünden in der Analyse der Privat-Profile von Verdächtigen allerdings neben den Vorteilen und Chancen auch Gefahren. Etwa, dass Ermittler durch das Teilen oder Liken bestimmter Beiträge durch Profilinhaber auf eine bestimmte Anschauung oder Geisteshaltung schließen und dadurch unbegründete Verdachte entstehen. Kretzschmar hingegen sehe darin kein Problem. Schließlich sollen sich Nutzer sozialer Medien darüber im Klaren sein, welche Inhalte sie der Öffentlichkeit zugänglich machen.

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Quelle:heise online

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