Diverse Kunden haben Probleme mit den Pflanzen, die sie online gekauft haben. Mal wurden falsche Pflanzen geliefert, mal kamen sie bereits verwelkt aus dem Paket. Die VZB informiert, welche Rechte Verbraucher:innen beim Online-Kauf von Pflanzen zustehen.

In der Pandemie-Zeit hat das Online-Einkaufen deutlich an Popularität gewonnen. Vermehrt bestellen Hobby-Gärtner:innen auch Garten- oder Balkon-Pflanzen im Internet. In den letzten Wochen verzeichnete die VZB mehrere Beschwerden dazu: Die Verbraucher:innen mussten feststellen, dass die gelieferten Pflanzen ganz anders als auf dem Foto aussahen oder den Transport einfach nicht überstanden hatten. Die Händler wollten die Waren allerdings nicht zurücknehmen.

Das Widerrufsrecht kann helfen

Zu Unrecht, denn: „Selbst wenn die Ware nicht fehlerhaft ankommt, haben Verbraucher:innen beim Online-Kauf grundsätzlich das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen“, sagt Katarzyna Trietz, Rechtsexpertin bei der VZB. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die schnell verderben können. „Bei Topfpflanzen handelt es sich, anders als bei Schnittblumen, in der Regel nicht um schnell verderbliche Ware“, ergänzt die Expertin.

Bei fehlerhafter Ware greift das Gewährleistungsrecht

Erhält man eine andere Pflanze als die bestellte oder ist das Gewächs gleich nach dem Transport eingegangen, können Verbraucher:innen sich auf das Gewährleistungsrecht berufen. „Wer eine falsche oder mangelhafte Pflanze erhält, sollte gleich ein Foto machen, beim Anbieter reklamieren und Ersatz fordern“, so Trietz.

Gerade bei Pflanzen ist aber auch viel Vertrauen gefragt. „Wir raten Verbraucher:innen, genau auf die Versandmodalitäten zu schauen. Dabei ist besonders wichtig, wie ausgeliefert und wie die Gesundheit der Pflanze während des Transports sichergestellt wird. Vor allem bei Erstbestellungen ist es ratsam, sich den Händler genau anzuschauen. Da die Gartenzentren jetzt wieder offen sind, ist auch das Vor-Ort-Kaufen im Laden eine gute Option: „Vor Ort kann man den wahren Zustand und das Aussehen der gewünschten Pflanze begutachten und spart sich den Ärger des Zurückschickens“ so Trietz.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
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