Artikelbild: Facebook Screenshot
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Jeder von uns wird sterben, ob er es will oder nicht. Aber haben Sie schon darüber nachgedacht, wer Zugriff auf Ihre Online-Konten haben wird, wenn Sie nicht mehr da sind?

Verbraucher:innen sind häufig hin und her gerissen. Einerseits können sie Vertrauenspersonen nicht einfach ihre Passwörter für ihre Online-Konten geben, andererseits könnte ihnen etwas zustoßen und Angehörige hätten dann keinen Zugriff. Tipps der Verbraucherzentrale Bremen.

„Verbraucher:innen können Angehörigen eine Vollmacht für ihren digitalen Nachlass erteilen und ihre Zugangsdaten in einer Liste sammeln“, sagt Parsya Baschiri ; Rechtsexperte von der Verbraucherzentrale Bremen. Da es in der Praxis häufig eine Weile dauert, bis man all seine Online-Konten mit Passwörtern zusammengestellt hat, empfiehlt es sich, früh anzufangen. „Um sicherzustellen, dass nur Bevollmächtigte Zugriff auf diese Liste haben, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Liste sicher zu verwahren“, so Baschiri . In Betracht käme beispielsweise die Verwahrung der Liste in einem Tresor, erklärt der Experte.

Vollmacht über den Tod hinaus

Wichtig wird die Vollmacht, die über den Tod hinaus gelten muss, beispielsweise dann, wenn digital geschlossene Verträge bestehen, aus denen sich Zahlungspflichten für die Erb:innen ergeben. „Unter Umständen laufen hier gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfristen, die eingehalten werden müssen“, erklärt Baschiri. Zwar haben Erben einen Anspruch auf den Zugang zum Online-Konto des Verstorbenen, gegenüber den Vertragspartner:innen müssen sie sich aber erst einmal legitimieren. Da kommt die Vollmacht zum Einsatz. Um Zugang zu Konten zu erhalten reicht eine einfache Vollmacht oft nicht aus. „Da machen Banken häufig Probleme“, so Baschiri. Daher ist es ratsam, das entsprechende Formular der Bank zu nutzen. Bei Erben reicht in der Regel auch das Vorlegen eines Erbscheins aus.

Der digitale Nachlass

Häufig sind Verbraucher:innen selbst überrascht, wie viele verschiedene Online-Konten sie haben, wenn sie mit der Liste beginnen – kein Wunder, dass die Hinterbliebenen hier Schwierigkeiten bekommen können. Es empfiehlt sich zudem, in der Liste detailliert zu regeln, was mit welchem Konto in welchem Fall geschehen soll. „Ist die Liste einmal erstellt, sollte diese natürlich auch aktuell gehalten werden“, rät Baschiri.

Quelle: Verbraucherzentrale Bremen
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