Um Ungeimpften mehr oder leichteren Zugang zum „normalen öffentlichen Leben“ zu geben, verkaufen Betrüger gefälschte Impfnachweise.

Bis zu 150 Euro ist es Nutzern wert, für einen Impfnachweis zu bezahlen – ohne jemals eine COVID-19 Impfung erhalten zu haben. Angebote dafür waren bereits im Frühjahr im Darknet zu finden, jedoch mehren sich diese in Messengerdiensten wie beispielsweise Telegram.

Gefälschte Impfnachweise

Telegram hat sich während der Corona-Pandemie zu einer beliebten Plattform für Corona-Leugner und auch Impfgegner etabliert. Die Zahl der Gruppen mit eben diesen Themen haben sich in den letzten Monaten vervielfacht, wie Sicherheitsforscher von Check Point berichten. Diese warnten auch bereits im März vor gefälschten Impfnachweisen.

Auch gab es im Frühjahr bereits erste Festnahmen, wie wir im April berichteten. Unseren Artikel dazu findest du HIER.

Auf verschiedenen Plattformen und eben auch gerne im Messengerdienst Telegram tauchen Gruppen auf, die sich beispielsweise „Covid-19-Zertifikate“ nennen, und deren Inhalte sich letztendlich nur darum drehen, wie man zu seinem Impfzertifikat kommt ohne gegen COVID-19 geimpft zu werden.

Hier gibt es keine Grenzen, was die unterschiedlichen Formen der Impfzertifikate der verschiedenen Länder angeht. Neben den Zertifikaten werden außerdem gefälschte COVID-19 Tests verkauft.

Das Geschäft mit der „Freiheit“

Personen, die sich der Freiheit beraubt fühlen, sich aber gegen eine COVID-19 Impfung wehren, sind die Zielgruppe der Verkäufer von gefälschten Impfnachweisen und auch Test-Bescheinigungen.

Pro Impfnachweis muss man mit rund 150 Euro rechnen, was meist via PayPal oder in Kryptowährungen abgegolten wird.

Wie leicht man damit Kontrollen passieren kann, ist fraglich. Beispielsweise ist die Chargennummer im Grünen Pass gespeichert. Stimmt hier allerdings der zugehörige Name nicht, wird man damit nicht durch eine Kontrolle kommen.

Außerdem ist nicht nur das Fälschen und Verkaufen von Impfpässen strafbar, auch der Erwerb eines solchen Exemplars könnte den Straftatbestand des Betrugs erfüllen.

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Quelle: Standard, Check Point

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