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„Sie haben gewonnen!“ Ob es sich um einen Urlaub, ein iPhone oder eine Geldsumme handelt, wir haben sie in allen Formen gesehen. Falsche Gewinnversprechen, um Bestellungen zu generieren.

„Herzlichen Glückwunsch! Sie erhalten ein Paket von Villeroy und Boch als Gratis-Geschenk.“ Der Brief mit den falschen Gewinnversprechen landete schließlich im Briefkasten von Eva Schubring. Der Sieg: Geschirr im Wert von angeblich mehr als 1.000 Euro. Die Rentnerin ist begeistert: „Ich habe mich natürlich gefreut. Ich weiß, dass das ein sehr schönes Geschirr ist, es ist schon lange im Programm. Das sieht man zum Beispiel auch oft im Fernsehen bei Spielfilmen.“

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Die 72-Jährige füllte das beiliegende Bestellformular aus und bestellte einige Zusatzprodukte. Kurz bevor sie die Formulare verschicken wollte, stolperte sie über die Lieferbedingungen. Sie las noch einmal alles durch. Dann fand sie den Haken auf der Rückseite, fast nicht wiederzuerkennen: Statt teurem Porzellan gab es einen billigen Tortenheber. Nur der- oder diejenige mit dem höchsten Bestellwert kann den ausgezeichneten Markenservice gewinnen.

Auch Frauke Wagner ärgerte sich über den Werbebrief mit falscher Gewinnversprechen. Wenn ihre Eltern unterwegs sind, kümmert sie sich um ihre Post. Berichten zufolge gewann ihre 83-jährige Mutter 8.200 Euro. Eigentlich fällt die Rentnerin nicht auf so etwas rein. Diesmal hat sie bestellt. Erst später bemerkte sie, dass die Summe durch alle Einsender geteilt wird. Frauke Wagner hat die bestellte Ware fristgerecht zurückgeschickt. Aber jede Woche kommt ein neuer Brief.

Experten nennen diesen Werbetrick „Dark Patterns“. Sie sind in der Werbebranche nicht beliebt. Aber einige Unternehmen verwenden sie immer noch. Design und Formulierung aktivieren die Kaufabsicht der vermeintlichen Beschenkten. Durch fiktive Termine wird gezielt Stress aufgebaut. Eine andere Strategie besteht darin, das Geschenk in eine Art Bringschuld zu legen. Insbesondere der 3-Pagen-Versand wirbt häufig mit Gewinnversprechen.

Aussagen, die den Eindruck eines Gewinns erwecken, sind verboten, aber diese Briefe sind in der Regel gut formuliert. Rechtsanwalt Peter Heethey sah einen Ansatzpunkt:

„Es ist ganz klar, es handelt sich hier in gewisser Weise um eine Abzocke, hier wird versucht, unter Gewinnversprechen Umsatz zu machen. Das ist meiner Meinung nach auch unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zulässig, weil es sich dabei meine ich um unlauteren Wettbewerb handelt.“

Auf zukünftige Gewinnversprechen will Eva Schubring nicht mehr reagieren. Frauke Wagner erinnerte ihre Eltern daran. Schlechter Marketingbetrug sollte nie wieder eine Chance haben.

Quelle: Marktcheck
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