Faktencheck
Faktencheck

Wer länger als zwei Werktage Tage krank ist, muss sich am dritten Tag die Arbeitsunfähigkeit attestieren lassen. Doch stimmt das überhaupt?

Im Entgeltfortzahlungsgesetz steht: “Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.”

Heißt: Eine ärztliche Krankschreibung (“Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung”) muss spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber vorliegen. Allerdings gilt es, zwei Dinge zu beachten…

  1. Wenn es im Arbeitsvertrag, einer Betriebs– oder Dienstvereinbarung eine andere Abmachung gibt, kann die Krankschreibung auch schon früher, mitunter am ersten Tag der Erkrankung, notwendig sein.
  2. Samstage, Sonntage und Feiertage zählen mit zur Frist. Wer also am Freitag krank ist und am Montag noch nicht bei der Arbeit erscheinen kann, benötigt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Die Bescheinigung einzuscannen und zu mailen reicht. Auf das (nachgereichte) Original haben Arbeitgeber allerdings einen Anspruch.

Die Krankmeldung am ersten Tag kann telefonisch, per Mail oder Kurznachricht erfolgen. Dabei sollte man sich aber absichern: Kommen Mails oder Kurznachrichten nicht beim Arbeitgeber an, gilt man nicht als krankgemeldet.

Quellen:
Auch interessant:
Passt bitte auf, wenn euch via WhatsApp ein UNO-Arzt aus Gaza kontaktiert. Eine WhatsApp-Nachricht mit einem angeblichen Arzt der UNO wurde eine Rentnerin nun zum Verhängnis. Mit einer fiesen Masche gelang es dem „UNO-Arzt“ der Dame ihre Bankdaten zu entlocken.
WhatsApp: Achtung vor einem UNO-Arzt aus 

Unterstützen

FAKE NEWS BEKÄMPFEN

Unterstützen Sie Mimikama, um gemeinsam gegen Fake News vorzugehen und die Demokratie zu stärken. Helfen Sie mit, Fake News zu stoppen!


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Mehr von Mimikama

Mimikama Workshops & Vorträge: Stark gegen Fake News!

Mit unseren Workshops erleben Sie ein Feuerwerk an Impulsen mit echtem Mehrwert in Medienkompetenz, lernen Fake News und deren Manipulation zu erkennen, schützen sich vor Falschmeldungen und deren Auswirkungen und fördern dabei einen informierten, kritischen und transparenten Umgang mit Informationen.