Es gibt erschütternde Nachrichten, die wir leider als wahr bestätigen müssen. Diverse Parteien lieben solche Nachrichten, da sie wunderbar für den Wahlkampf geeignet sind, da schreckt man auch vor brutalen „Eyecatchern“ nicht zurück.

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Der Wortlaut:

„Schulärzte haben in der schwedischen Stadt Norrköping eine Klasse entdeckt, in der alle Mädchen Genitalverstümmelungen aufweisen. 28 der 30 Mädchen seien sogar der krassesten Form der Beschneidung ausgesetzt worden“

Im Juni 2014 wurde von dem Fall erstmal in der schwedischen Zeitung „Norrköpings Tidningar“ berichtet und ging durch sehr viele Medien, die die Richtigkeit der Meldung auch bestätigen konnten.

Konkret geht es um eine Schule in Schweden, an der festgestellt wurde, dass an 60 Mädchen eine sogenannte „Genitalverstümmelung“ durchgeführt wurde, an 28 von 30 Mädchen einer Klasse sogar eine sogenannte „Infibulation“, bei der Klitoris und Schamlippen komplett weggeschnitten und die Genitalien genäht werden, um eine kleine vaginale Öffnung zu lassen.

Die Gründe für diese sehr grausame Tradition liegt darin, dass viele afrikanische Stämme dieses Vorgehen als Übergang vom Mädchen zur Frau sehen; die Jugendliche lernt, Schmerzen zu ertragen und ihren Körper kontrollieren zu können.

Mit der verbreiteten Zivilisierung werden diese Rituale mehr und mehr verdrängt, doch gibt es leider immer noch Tausende Fälle, auch in Europa. Sowohl in Schweden als auch in Deutschland ist die weibliche Genitalverstümmelung übrigens strafbar, auch wenn sie im Ausland durchgeführt wird, und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet.

Fazit:

Die Nachricht ist leider echt, wird aber von diversen Parteien und Seiten unreflektiert und mit einem reißerischen Vorschaubild nach über einem halben Jahr nun verbreitet! Woher das Vorschaubild auf Facebook kommt, konnten wir nicht eruieren!

Autor: Ralf, mimikama.org

Quellen:
Alla 30 flickor i klassen var könsstympade
Wikipedia – Genitalverstümmelung
Straftat Genitalverstümmelung
Bundesministerium für Gesundheit – Genitalverstümmelung
FGM in Sweden: School where every single girl in one class underwent procedure exposed

ZDDK- Tipp:

Weibliche Genitalverstümmelung – Menschrechte für die Frau e.V.

Weibliche Genitalverstümmelung bezeichnet die Menschenrechtsverletzung, bei der Mädchen zur Kontrolle ihrer Sexualität Teile des Genitals abgeschnitten oder verletzt werden. Aktuellen Angaben von Unicef zufolge leben weltweit mehr als 140 Millionen Betroffene. Tatsächlich dürften es eher doppelt so viele sein, denn bisher gibt es nur für den Subsahararaum, Ägypten und Irak umfassende Studien. Dabei weiß man heute, dass auch im Nahen Osten und in Südostasien Mädchen und Frauen genitalverstümmelt werden.

Auch in Deutschland sind Mädchen dem Risiko ausgesetzt, heimlich hierzulande oder im Ausland an ihren Genitalien verstümmelt zu werden. Deshalb finden Sie hier Informationen zur weiblichen Genitalverstümmelung, zu Verbreitungs­gebieten, zur Prävention und zur Unterstützung Betroffener.

So können Sie selbst dazu beitragen, dass Mädchen frei und unversehrt aufwachsen und Frauen, die eine Menschenrechtsverletzung erleben mussten, Unterstützung, Sensibilität und Interesse erfahren.

Unterstützen Sie unser Engagement gegen diese Menschenrechtsverletzung!

Wir setzen uns dafür ein, dass die Resolution zur Abschaffung weiblicher Genitalverstümmelung der Vereinten Nationen überall umgesetzt wird. Wir arbeiten daran, dass Fachkräfte und Interessierte in Europa so viel über dieses Thema wissen, dass alle Mädchen erfolgreich geschützt werden können. Wir wollen den vielen Tausend Betroffenen in Deutschland eine Stimme geben und für ihre Belange eintreten. Wir sorgen dafür, dass PolitikerInnen die Relevanz dieses Themas für eine gerechte, gesunde und gleichgestellte Gesellschaft erkennen. Denn wo weibliche Genitalverstümmelung ignoriert und bagatellisiert wird, wird sie auch weiter praktiziert.

Nur gemeinsam können wir weibliche Genitalverstümmelung abschaffen – machen Sie mit!

Verweis: http://www.frauenrechte.de/online/index.php/themen-und-aktionen/weibliche-genitalverstuemmelung2

Am Ende dieses Berichtes möchten wir etwas aus der Bürgerpflicht aus dem Jahre 1832 zitieren:

Ein jeder kehre vor seiner Tür,
und rein ist jedes Stadtquartier.
Ein jeder übe seine Lektion,
so wird es gut im Rate stohn.

Johann Wolfgang von Goethe

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