Mädchen hieß wie Sprachassistent: „Siri, Alexa, Cortana, bring mal …“

Ein Mädchen trug den Namen eines Sprachassistenten und darf nun nach einem Gerichtsbeschluss wegen seelischer Belastung den Vornamen ändern.


Autor: Claudia Spiess
Datum: 25. Juli 2022

Alexa, Siri, Cortana und wie sie alle heißen, sind offenbar keine passenden Vornamen für Menschen. So konnte ein Mädchen nun nach einem Gerichtsbeschluss ihren Vornamen ändern.

Bei der Wahl der Namen für ihre Kinder bedenken werdende Eltern oft, ob sie bereits Personen oder auch Haustiere mit gewissen Namen kennen, und ob dieser dann wohl passend für den Nachwuchs wäre. Künftig müssen sie wohl auch bedenken, dass KI-gesteuerte Sprachassistenten ebenfalls menschliche Namen tragen.

Verwaltung lehnte Antrag ab

Ein Mädchen im Vorschulalter aus Niedersachsen trug den Namen eines solchen Sprachassistenten und erfuhr deshalb massives Mobbing. Die Eltern berichteten von zahlreichen Vorfällen, in denen andere Personen dem Kind „Befehle“ erteilten, wie man es eben auch bei Sprachassistenten tut.
Das Mädchen litt allerdings mittlerweile wegen dieser „Späße“, die Eltern beantragten eine Namensänderung, ein zweiter Vorname sollte hinzugefügt werden.

Laut Gericht wurde dieser Antrag allerdings von der Stadtverwaltung abgelehnt, also ging es in einem zweiten Schritt vor Gericht.

Gericht entschied Namensänderung

Die Ablehnung der Verwaltungsbehörde wurde damit begründet, dass die Belastung „nicht durch ärztliche oder psychologische Gutachten nachgewiesen sei“.

Die Richter entschieden allerdings sehr menschlich und stuften den Wunsch nach einer Namensänderung höher ein als das öffentliche Interesse an einem gleichbleibenden Namen. Vor Gericht wurde dem Antrag also stattgegeben.

„Auch eine seelische Belastung könne als wichtiger Grund für eine Namensänderung angesehen werden, wenn sie unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände nach allgemeiner Verkehrsauffassung verständlich und begründet sei. Dabei müsse die seelische Belastung nicht den Grad einer behandlungsbedürftigen Krankheit erreicht haben.“

Verwaltungsgericht Göttingen

Nun darf das Mädchen einen zweiten Vornamen tragen.

Quelle: futurezone.at, Pressemitteilung Verwaltungsgericht Göttingen

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