Die Behauptung

In Österreich soll es ein Volksbegehren gegen die Abschaffung von Bargeld geben, das am 9. September 2022 stattfindet.

Unser Fazit

Aktuell gibt es nur ein Volksbegehren, das sich mit der Thematik Bargeld befasst, und zwar „für uneingeschränkte Barzahlung“. Dieses kann man zwischen 19. und 26. September 2022 unterzeichnen.

Nachrichten mit dem Aufruf, an einem Volksbegehren teilzunehmen, kursieren in den letzten Wochen auf WhatsApp. Ein unbekannter Urheber verfasste diese Nachricht, die nun immer wieder auf Österreichs Handys auftaucht:

MIMIKAMA
Screenshot WhatsApp

„Liebe Freunde/ innen, liebe Bekannte, liebe Verwandte ! Ich schreibe dieses Whats up um Euch wach zu rütteln und in Eurem Interesse. Ab 9. September gibt es ein Volksbegehren gegen die Abschaffung des Bargeldes. Der digitale Euro wird jetzt noch vehementer vorangetrieben. Wir sollten gläsern, kontrollierbar und enteignet werden können. China gilt als Vorbild. Doch in Österreich regt sich Widerstand in Form eines Volksbegehrens. ich bitte Euch in Eurem eigenen Interesse, hinzugehen. Es beginnt am 9. September und liegt in allen Bezirksämtern und Gemeindeämtern auf. GEHT IN EUREM INTERESSE HIN UND UNTERSCHREIBT GEGEN DIE ABSCHAFFUNG DES BARGELDES.
Bitte heftig weiterleiten !!“

Klartext aus WhatsApp-Nachricht (sic!)

Sorge um Abschaffung des Bargelds

Das Thema ist bereits seit Jahren allgegenwärtig. Bereits 2017 kursierte die Meldung, dass das Bargeld mit 1. August 2018 abgeschafft werden sollte, wozu wir einige Artikel veröffentlicht haben: HIER, HIER und HIER.
Damals ging es lediglich um die Abschaffung des 500 Euro-Scheines. Dieser wurde mit dem Stichtag auch nicht prompt aus dem Verkehr gezogen, sondern im Laufe der Zeit aussortiert. Es wurden keine neuen Scheine mehr in Umlauf gebracht.

Doch das Thema hält sich. Die fortschreitende Digitalisierung sämtlicher Bereiche des Alltags treiben diese Sorge voran. Oft hört oder liest man von befürchteten Enteignungen – wie auch in der WhatsApp-Nachricht.

Obergrenze für Bargeldzahlungen

Aktuell dürfte das Thema wohl wieder hochkochen, da sich die EU eine länderübergreifende Obergrenze für Bargeldzahlungen vorstellen kann, wobei hier eine Obergrenze mit 10.000 Euro vorgesehen ist. Das ist recht mild im Vergleich zu anderen Ländern. So liegt die Grenze für Bargeldgeschäfte in Griechenland beispielsweise bei 500 Euro, berichtet br24.de im Januar 2022.

Hier ist auch weiters zu lesen, dass eine Bargeld-Obergrenze Geldwäsche, Korruption und auch Terrorismusfinanzierung entgegenwirken soll.

Eine Abschaffung des Bargelds ist nicht vorgesehen, so EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness im Mai 2021.

Wie sieht es nun in Österreich aus?

Ja, es gibt ein Volksbegehren. Allerdings sind im WhatsApp-Text zwei Fehler enthalten: Thema und Datum sind nicht korrekt.

Auf der Seite der Bundesregierung sind alle aktuellen Volksbegehren einsehbar. Hier sehen wir, dass eines davon mit Bargeld zu tun hat. Allerdings handelt es sich nicht um ein „Volksbegehren gegen die Abschaffung des Bargeldes“, sondern um ein Volksbegehren für uneingeschränkte Barzahlung. Dieses findet von 19. – 26. September 2022 statt.

Im Antrag dazu heißt es:

„Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um die Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs zu verankern. Das Bargeld ist im vollen Umfang als Zahlungsmittel und Vermögensform zu schützen, ohne Obergrenzen. Nur eine Verankerung des Bargeldes in der Bundesverfassung, gewährt die Freiheit und die Verfügbarkeit privaten Vermögens und ist als Grundrecht abzusichern.“

Antrag Volksbegehren für uneingeschränkte Barzahlung (PDF)

Fazit

Es gibt derzeit kein Volksbegehren „gegen Abschaffung des Bargeldes“ in Österreich.

Beim Volksbegehren für uneingeschränkte Barzahlung muss man unterscheiden, dass eine Obergrenze für Bargeldgeschäfte keineswegs gleichzusetzen ist mit der Abschaffung von Bargeld.

Quelle: br24.de, t-online.de, Aktuelle Volksbegehren in Österreich (Stand 26.08.2022, archiviert)

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
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