Beim Lesen der Auflistung jener Straftaten läuft es einem kalt den Rücken hinunter: Kinderpornografie, Pädophilie, Exhibitionismus, Cyberpornografie, Sexhandel.

Gefälschter Brief im Namen von Europol und dem Bundeskriminalamt

Den Briefkopf zieren die Logos von Europol und dem Bundeskriminalamt. Den Brief soll „Winfried Wenzel, Generalkommisarin der Bundespolizei, die zur Direktorin des EUROPEAN CYBERCRIME CENTER von EUROPOL gewählt wurde“ (sic!) verfasst haben.
Über dem Text lesen wir die Überschrift „Minderjährige Schutzbrigade“. (Anm. d. Red.: Es gibt eine Brigade für den Jugendschutz, deren Mitarbeiter werden aber wohl bereits das Erwachsenenalter erreicht haben.)

Angeblich wurde ein Computer beschlagnahmt, und nun wäre man Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren zu eben angeführten Straftaten: „Sie haben diese Straftaten begangen, nachdem Sie im Internet (Werbeseiten, pornografische Seiten, Dating-Sites usw.)“ (sic!) – Was? Wie sollte dieser Satz weiter lauten?

Per E-Mail soll man sich „Gehör verschaffen“ und Begründungen schreiben, die untersucht und überprüft werden, um die Strafen zu beurteilen. Der Countdown läuft – man hat 48 Stunden Zeit.

Die verschiedenen Schreiben unterscheiden sich nur minimal, was beispielsweise Mail-Adressen oder Namen der Bearbeiter angeht, der Inhalt ist immer derselbe.

Es sollte auf den ersten Blick, aber spätestens beim Lesen des Schreibens klar sein, dass dies nicht von einer offiziellen Behörde stammen kann.

Derartige Schreiben werden seit längerer Zeit versendet. Wir berichteten HIER, HIER und HIER. Die angeführten Absender und Mail-Adressen variieren, haben allerdings immer mit Polizei, Interpol oder Europol zu tun.

Soll ich auf diese E-Mail antworten?

​​​​​​Nein, auf gar keinen Fall. Diese Fake-E-Mail stammt nicht von der Polizei, sondern von Kriminellen. Sobald du antwortest, bestätigst du den Kriminellen, dass deine E-Mail-Adresse existiert. In weiterer Folge kannst du mit der Forderung eines hohen Geldbetrags rechnen.

Woran erkenne ich, dass es sich um Betrug handelt?

  • E-Mail-Adressen: Sieh dir die E-Mail-Adresse des Absenders genau an. Auch sollst du an eine aol-Adresse antworten. Diese sind keine offiziellen E-Mail-Adressen der Polizei.
  • Fehlende Anrede: Wenn es keine Anrede gibt und du nur mit einem „Hallo“ oder mit „Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr“ angesprochen werden, kannst du davon ausgehen, dass das Schreiben massenhaft an unzählige Personen versendet wurde.
  • Unterschiedliche Anredeformen: Mal wirst du geduzt, dann gesiezt.
  • Keine konkrete Beschreibung der Straftat: Du wirst einer Straftat beschuldigt. Worum es sich aber genau handelt, wird nicht ausgeführt – also wann, was, wo konsumiert oder geteilt wurde.
  • Zeitdruck und zahlreiche Drohungen: Das Schreiben erzeugt Druck, sofort zu antworten. Antwortest du nicht innerhalb von 48 Stunden, wird angeblich ein Haftbefehl gegen dich ausgestellt. Auch wird „deine Datei“ an die Medien weitergegeben, du sollst öffentlich bloßgestellt werden.
  • Bestrafung ohne Anhörung: Du wirst ohne eine Anhörung und persönliche Aussage bestraft. Dabei handelt es sich um kein offizielles Vorgehen!
  • Unvollständige Sätze, Übersetzungsfehler: Achte auf die Schreibweise. Hier finden sich unvollständige Sätze, diverse Begrifflichkeiten und auch die Grammatik sind teilweise falsch.

Keine offizielle Behörde versendet derartige Schriftstücke!

Zu dieser Betrugsmasche existieren bereits zahlreiche Warnungen:

Bundespolizei, Bundeskriminalamt (DE), Bundeskriminalamt (AT), Watchlist Internet
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