Deutschland: Menschen vor Energiesperren schützen

Aktuelle Regelungen schützen Verbraucher vor Energiesperren. Mimikama informiert über den Härtefallfonds und wichtige Entwicklungen für Betroffene

📖Woran erkennt man Fake News zuverlässig? Antworten finden Sie im Leitfaden Fake News erkennen.
Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Der aktuelle Regierungsvorschlag sieht vor, das Instrument von Abwendungsvereinbarungen bei Strom- und Gaslieferverträgen zu erweitern und entsprechende Fristen zu verlängern. Gleichzeitig ist die Einrichtung eines Härtefallfonds geplant. Bedürftige Verbraucher:innen sollen beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme ihrer Energieschulden stellen können. So sollen Energiesperren verhindert werden.

Regierung will Energiesperren vermeiden

Nach Auffassung des vzbv sollte die Bundesregierung eine Lösung entwickeln, bei der sich bedürftige Verbraucher:innen sicher sein können, dass sie nicht im Dunkeln sitzen oder frieren müssen, ohne dafür einen gesonderten Antrag beim Sozialamt stellen zu müssen. Auch sollte nach Auffassung des vzbv dafür gesorgt werden, dass ihre Energieschulden von der öffentlichen Hand übernommen werden.

Forderungen des vzbv gegen Energiesperren

Falls dies nicht umgesetzt werden kann, fordert der vzbv, dass zumindest folgende Punkte im aktuellen Vorschlag der Bundesregierung ergänzt werden:

  • Im Energiewirtschaftsgesetz wird temporär festgeschrieben, dass Haushaltskund:innen ihren monatlichen Abschlag in laufenden Strom- und Gaslieferverträgen frei festlegen können.
  • Der geplante Härtefallfonds für private Verbraucher:innen wird mit ausreichend Finanzmitteln ausgestattet und die Sozialämter werden personell verstärkt, um einer möglichen Antragsflut Herr werden zu können.
  • Die Bundesregierung informiert frühzeitig die Bevölkerung über die Möglichkeiten zur Beantragung von Sozialleistungen zur Begleichung von Energieschulden.
  • Die Bundesregierung schafft bis spätestens bis Mitte 2023 die Voraussetzungen für sozial-differenzierte Direktzahlungen des Bundes.

Quelle:

Verbraucherzentrale Bundesverband
Schon gesehen? Ein Mimikama-Faktencheck: Nein, ihr bekommt am 8. Dezember keine Spionage-SMS!


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)