Es soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Damit erhöht die Bundesregierung das Wohngeld und den Kreis der Anspruchsberechtigten. Auch Menschen in Pflegeheimen können davon profitieren.

Höhere Heizkosten auch für Menschen in Pflegeheimen

Zahlreiche Bewohner:innen von Pflegeheimen müssen wegen gestiegener Energiepreise aktuell höhere Heimkosten finanzieren. Häufig wissen sie nicht, wie sie diese aufbringen sollen.

„Vielen ist nicht bekannt, dass auch Menschen in Pflegeheimen einen Anspruch auf Wohngeld haben können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Um Wohngeld zu erhalten, dürfen keine anderen Sozialleistungen, wie beispielsweise Hilfe zur Pflege, bezogen werden.“

Silke Lachenmaier, Pflegerechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Die Höhe des Anspruchs hängt zudem von der Höhe des Einkommens, des Vermögens, der Miethöhe sowie der Anzahl der zu berücksichtigen Haushaltsmitglieder ab. Da die Miethöhe im Heimvertrag und in den Heimrechnungen nicht als eigenständige Kostenposition ausgewiesen wird, muss sie beim Pflegeunternehmen erfragt werden.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass das Wohngeld nur auf Antrag gewährt wird. Sie empfiehlt daher, möglichst frühzeitig einen Antrag bei der örtlich zuständigen Behörde zu stellen. In Rheinland-Pfalz ist dies in allen kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung, in allen übrigen Gemeinden und Städten die jeweilige Kreisverwaltung.

„Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt“, so Lachenmaier. Sie rät, rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen neuen Antrag zu stellen, damit die Zahlung nicht unterbrochen wird.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Quelle:

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

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