Ab sofort können alle Medienanstalten in Deutschland Verdachtsfälle von strafrechtlich relevanter Hassrede an die ZMI BKA melden. Damit arbeiten die Medienanstalten gemeinsam mit polizeilichen/justiziellen Landes- und Bundesbehörden für ein demokratischeres Netz.

Bereits seit Mai 2022 arbeitet die Landesanstalt für Medien NRW eng mit dem Bundeskriminalamt zusammen und übermittelt seitdem volksverhetzende oder bspw. den Holocaust leugnende Inhalte an die ZMI BKA. Bis heute hat die Medienanstalt NRW knapp 700 Meldungen zugeliefert. Nun wird diese Kooperation ausgeweitet, die Meldemöglichkeit steht den Medienanstalten bundesweit zur Verfügung.

Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung durch ZMI BKA und Polizeien der Länder – Durchsetzung des Medienrechts bei den Medienanstalten

Im Rahmen dieser Kooperation prüft die ZMI BKA die von ihren Partnern angelieferten Meldungen hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher Gefährdungsaspekte, stellt nach Möglichkeit den mutmaßlichen Verfasser fest und übermittelt im Erfolgsfall den Sachverhalt an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern, die in der Folge die weiteren Ermittlungen durchführen. Die Medienanstalten übernehmen ihrerseits die Durchsetzung des Verbreitungsverbots von strafrechtlich relevanten und jugendgefährdenden Inhalten in sozialen Netzwerken oder Telemedienangeboten.

Bundes- und Landesbehörden, Strafverfolgung und Medienaufsicht arbeiten zusammen – ein Erfolgsmodell, das jetzt ausgeweitet wird.

„Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern kann es uns gelingen, einer zunehmenden Verrohung der Kommunikation im Netz wirksam entgegenzuwirken und eine konsequente Strafverfolgung der dort begangenen strafbaren Hassrede zu gewährleisten. Bis heute haben diese mehr als 8.000 Meldungen übermittelt, die im BKA geprüft wurden, um eine Strafverfolgung in den Ländern zu ermöglichen. Das macht deutlich, dass die Kooperation zwischen den Medienanstalten und dem BKA ein erfolgsversprechendes Modell zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz darstellt. Mit dem Ausbau der ZMI setzen wir zudem eine zentrale Forderung des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus des Bundesinnenministeriums zur ganzheitlichen Bekämpfung von Hetze im Internet um“, so BKA-Präsident Holger Münch zur Kooperation der ZMI BKA mit den Medienanstalten.

„Die Rechtsdurchsetzung im Netz ist ein ständiger Balanceakt zwischen dem Grundgedanken einer freien Mediennutzung einerseits und dem effektiven Schutz vor teilweise drastischen Rechtsverletzungen andererseits. Es ist sicher ein langer Weg, auf dem die enge, vertrauensvolle und vor allem effiziente Zusammenarbeit zwischen BKA, den Landesbehörden und den Medienanstalten der Länder ein wichtiger Schritt ist. Unsere Kooperation beweist auch, dass funktioniert, was Viele gar nicht für möglich halten: Eine effektive Rechtsdurchsetzung im Netz in einem dezentralen, föderalen System. Wenn das kein gutes Beispiel auch für andere Arbeitsprozesse in Europa ist, dann weiß ich es auch nicht.“, kommentiert Dr. Tobias SchmidDirektor der Landesanstalt für Medien NRW, die Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen BKA und den Medienanstalten.

Wenn auch Sie einen Rechtsverstoß im Internet sehen, melden Sie ihn uns gerne. Über unser Beschwerdeformular erreichen Sie unser Team Aufsicht unmittelbar. Für Ihre Rückfragen steht Ihnen unsere Pressestelle jederzeit zur Verfügung.

Quelle:

Presseportal

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