Stellen Sie sich vor, Sie öffnen Ihren Briefkasten und finden eine Mahnung für einen Dienstleistungsvertrag, an den Sie sich nicht erinnern können. Genau das erleben derzeit viele Menschen. Diese Briefe, scheinbar von Anwaltskanzleien, fordern Zahlungen für nicht existente Verträge. Doch was steckt wirklich dahinter?

Die Masche der Betrüger

Die Vorgehensweise ist raffiniert: Betrügerische Kanzleien wie „Schmidt und Kollegen“ oder die „EU-Collect AG“ senden Mahnschreiben mit Forderungen von mehreren hundert Euro. Diese Forderungen basieren auf angeblichen Dienstleistungsverträgen für Lotterien, die es in Wahrheit nie gab. Die Briefe enthalten oft gefälschte Gerichtsdokumente und erschreckend offizielle Details, um ihre Opfer einzuschüchtern.

So erkennen Sie die Fälschungen

Aber wie können Sie solche gefälschten Schreiben erkennen? Ein wichtiger Hinweis ist die Zahlungsaufforderung auf ausländische Konten. Offizielle gerichtliche Dokumente würden stets deutsche Konten nutzen. Zudem erhalten Sie gerichtliche Zahlungsaufforderungen nur, wenn Sie selbst aktiv geworden sind, wie zum Beispiel bei einer Klageeinreichung.

Der Rechtsrahmen: Wann sind Verträge gültig?

Wichtig zu wissen: Telefonisch geschlossene Verträge für Lotterien sind ohne eine schriftliche Bestätigung nicht gültig. Dieser Grundsatz schützt Verbraucher vor genau solchen betrügerischen Praktiken.

Vorsichtsmaßnahmen und Gegenmaßnahmen

Was sollten Sie also tun, wenn Sie ein solches Schreiben erhalten? Zuerst: Bewahren Sie Ruhe. Zahlen Sie nicht, und lassen Sie sich nicht einschüchtern. Informieren Sie sich bei den Verbraucherzentralen oder nutzen Sie deren Inkasso-Check, um die Legitimität der Forderung zu überprüfen.

Fazit: Wachsam bleiben und handeln

Diese betrügerischen Mahnschreiben sind mehr als nur lästige Post. Sie sind ein ernsthaftes Problem, das Aufmerksamkeit und Wachsamkeit erfordert. Wenn Sie solche Schreiben erhalten, ignorieren Sie diese nicht, sondern handeln Sie proaktiv. Nutzen Sie verfügbare Ressourcen, um sich zu schützen, und scheuen Sie sich nicht, Hilfe zu suchen.

Quelle: Verbraucherzentrale

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