Update: Schnelles Urteil in diesem Fall

Bereits am 10. Juli 2015 wurden die Urteile in diesem Fall ausgesprochen. Der NDR berichtet dazu:

Der 20-Jährige muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis und wurde direkt aus dem Sitzungssaal in die Haftanstalt gefahren. Die 17 Jahre alte Mittäterin bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr, muss für vier Wochen in Dauerarrest sowie 100 Sozialstunden ableisten. In beiden Fällen hat die Richterin das Jugendstrafrecht angewendet.

Da hier ein sogenanntes vorrangiges Jugendverfahren genutzt wurde, konnte ein schnelles Urteil ausgesprochen werde. Weitere Informationen dazu auf der Homepage des NDR.

Was sich in diesem Video zeigt, kann menschenverachtender kaum sein.

Eine junge Frau tritt in aggressiver Weise einem wehrlosen Mann provokativ mehrfach ins Gesicht. Gefilmt wird sie dabei von einem deutlich erkennbaren jungen Mann, der diese Szene unterstützt und eine “Insiderbotschaft” von sich gibt.

Das Video endet nach rund 30 Sekunden, nachdem der Mann noch bespuckt wurde. Nun wird dieses Video unzählig auf Facebook geteilt. Doch die Polizei mahnt:

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(Screenshot:  Polizei Recklinghausen)

Das Originalvideo nicht verbreiten!

Die Polizei ist eingeschaltet und ermittelt. Somit ist nun die offizielle Ermittlung aktiv.

So kann man bei der Polizei Recklinghausen lesen:

Wir wurden durch mehrere User auf ein scheinbar neues „Gewaltvideo“ in Facebook hingewiesen.
Ermittlungen werden nun eingeleitet, weitere Anzeigen oder Meldungen, auch bei anderen Dienststellen, sind daher nicht nötig.
Wir bitten darum, das Originalvideo nicht weiter zu verbreiten oder zu teilen. Vielen Dank!

Sowie auch bei der Polizei Braunschweig auf der Facebookseite:

Hallo Facebook-User,

derzeit ist ein Video im Umlauf, welches eine Körperverletzung zeigt. Diese Straftat ist bei uns als ermittelnder Behörde angezeigt und wird von uns verfolgt. Die Täter und auch das Opfer sind ermittelt.
Wir danken allen für die eingegangenen Hinweise und weisen darauf hin, dass das Teilen oder die weitere Verbreitung dieses Videos eine Straftat gem. § 201 a StGB (Verletzung des pers. Bereichs durch Bildaufnahmen) darstellt und strafrechtlich verfolgt werden muss.
Die Polizei Braunschweig

Der offizielle Pressebericht der Stadt Salzgitter lautet:

POL-SZ: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel am 07.07.2015 für den Bereich Salzgitter
07.07.2015 – 11:05
Salzgitter (ots) – Kriminalität
Polizei ermittelt im Fall einer Gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil eines 72-jährigen Opfers
Die Polizei Salzgitter ermittelt gegen eine 17 Jährige und einen 20-jährigen Heranwachsenden aus Salzgitter, die im dringenden Tatverdacht stehen, einen 72-jährigen Mann in seiner Wohnung misshandelt zu haben. Die Tat liegt bereits einige Monate zurück. Aufmerksam wurden die Ermittler, als eine Videoaufzeichnung der Tatausführung über ein soziales Netzwerke in die Öffentlichkeit gelangte. Beide Tatverdächtige konnten schnell ausermittelt werden. In den bereits geführten Vernehmungen zur Sache ist die vermeintliche Täterin geständig. Die Ermittlungen sind allerdings noch nicht abgeschlossen, so dass weitere Informationen zur Tatausführung und deren Gesamtumstände noch keine weiteren Angaben gemacht werden können. Im Verlauf des gestrigen Tages hat sich dieses Video explosionsartig in den sozialen Netzwerken verbreitet, so dass in den letzten 24 Stunden hunderte von Hinweisen deutschlandweit auf verschiedenste Polizeidienststellen eingingen. In Hinblick der Veröffentlichung des Bildmaterials in sozialen Netzwerken weist die Polizei ausdrücklich daraufhin, dass nach § 201a des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstraße oder Geldstrafe bestraft wird, wer unbefugt Bildaufnahmen von anderen Personen aus seiner Wohnung oder besonders geschützten Räumen an Dritte zugänglich macht oder verbreitet. Dazu gehört natürlich auch das Einstellen derartiger Bildaufnahmen in sozialen Netzwerken.

Quelle: Polizeipresse

Vorsicht vor privaten Suchen!

Wir weisen darauf hin, dass private Such- und Hetzaufrufe nicht gestattet sind und am Ende sogar negative Auswirkungen für die daran Beteiligten haben kann. Ebenso die Preisgabe der Namen und Adressen der (mutmaßlich) beteiligten Personen ist strafbar, daher haltet Euch bitte zurück. Die Namen und Adressen, falls bekannt, sollten lediglich der ermittelnden Behörde genannt werden.

In diesem Fall steht daher fest, dass die Täter der Polizei bekannt sind.


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


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