Bei der Mietkündigung in Eschbach handelt es sich um eine Wohnungskündigung in einer Gemeindewohnung mit realem Hintergrund.

Mimikama: Wahrheit

Wie mittlerweile verschiedenen Medien zu entnehmen ist, wurde bereits im Februar 2015 die Kündigung beschlossen. Es handelt sich bei der Wohnung um eine Gemeindewohnung.

UPDATE 23.10.2015

Die Kündigung in Eschbach ist vom Tisch. Nach Angaben der SWP kann die Mieterin bleiben:

Im Streit mit einer Mieterin um die Kündigung ihrer Wohnung wegen der Flüchtlingskrise hat die Gemeinde Eschbach bei Freiburg überraschend einen Rückzieher gemacht. Die bereits im März ausgesprochene Kündigung werde zurückgenommen, bestätigte Bürgermeister

Die WELT schreibt:

Weil in der 2400 Einwohner zählenden Gemeinde eine größere Asylbewerberunterkunft eingerichtet wird, werde die gemeindeeigene Wohnung der 56 Jahre alten Frau für Flüchtlinge nicht mehr benötigt. Die Frau, die seit 23 Jahren in der Wohnung lebt, könne bleiben.

Der ursprüngliche Artikel:

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(Screenshot: SWR )

So berichtet der Südwestrundfunk (SWR) über die Wohnungskündigung im Baden-Württembergischen Eschbach:

Die Gemeinde Eschbach in Baden-Württemberg hat einer Mieterin gekündigt, um Flüchtlinge in der Wohnung unterzubringen. Die 56 Jahre alte Frau wohnt seit 23 Jahren in der gemeindeeigenen Wohnung, der Kündigungsbeschluss fiel bereits im Februar in nicht öffentlicher Sitzung. „Der Gemeinderat hat keine leichtfertige Entscheidung getroffen“, sagte Bürgermeister Mario Schlafke am Dienstag. Als kleine Gemeinde habe Eschbach nicht viele Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen. „Die Alternative wäre, wir würden in der Turnhalle Betten aufstellen.“ Der jetzige Bürgermeister war damals noch nicht im Amt, die Mieterin suchte Unterstützung bei ihm, doch er stellt sich hinter den Gemeinderat.

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Gemäß dieser Angaben und auf der Grundlage von 23 Jahren Wohnzeit lag eine 9-monatige Kündigungsfrist vor. Somit wird die Mieterin zum Ende des Jahres die Wohnung verlassen. Was nachdenklich stimmt: wieso ist der Fall erst jetzt und nicht bereits im Februar oder März bekannt geworden?

Nachspiel

Ebenso informiert der SWR:

„Katastrophal“ nennt Udo Casper vom Mieterbund Baden-Württemberg die Kündigung und hält sie für rechtlich nicht tragfähig. Denn es würden die gleichberechtigten Interessen und Bedürfnisse zweier Mieter gegeneinander ausgespielt. Falls die Frau nach dem Auszug obdachlos sein sollte, wäre aber wiederum die Gemeinde zuständig. Sie müsste dann Wohnraum bereitstellen. Die Mieterin hat der Kündigung der Gemeinde Eschbach formal widersprochen, eine Ersatzwohnung hat sie trotz Suche bislang noch nicht.

Entscheidungen mit großer Reichweite

Fraglich bei diesen Entscheidungen ist: sind sich die jeweiligen Gemeinden auch immer bewusst, welches Signal sie damit bundesweit an verunsicherte Menschen senden. Diese lokalpolitischen Entscheidungen sind aufgrund von Medien und sozialen Netzwerken unlängst keine lokalen Nachrichten mehr, sondern erregen bundesweit für Aufsehen. Viele Mieter, auch von Privatwohnungen, sehen sich zunehmend verunsichert.

Auch wir haben bereits Wohnungskündigungen bestätigt, so ging es im Juni um eine Familie in Niederkassel, in der letzten Woche standen Wohnungskündigungen in Nieheim im Fokus.

TV-Beitrag des SWR

Der SWR bietet hierzu auch einen TV Beitrag, welcher auf den Seiten des SWR legal zum Download bereitsteht: Mieterin soll Flüchtlingen Platz machen

Artikel Vorschaubild: VOJTa Herout / Shutterstock.com

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