Dies zumindest lässt ein Bericht der Epochtimes vermuten: “Flüchtlingskrise Dänemark: Steuerzahler finanzieren Kindersex am Wochenende”

Zwei Punkte zu Beginn:

1. Dänemark erwartet keine Flut an Kinderbräuten, es handelt sich nur um 8 – 10 Mädchen.
2. In Dänemark gibt es eine „
24-Jahre Regel„, die besagt, dass verheiratete Flüchtlinge erst zusammenleben dürfen, wenn beide (!) das 24. Lebensjahr vollendet haben. Jene Regel wird auch in diesen Fällen höchstwahrscheinlich greifen.

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Alleinreisenden Kindern in dänischen Flüchtlingsunterkünften!

Der Inhalt des Artikels auf erwähnter Seite, geht auf einen Bericht der dänischen Tageszeitung Metro Express ein. In diesem wird von Alleinreisenden Kindern in dänischen Flüchtlingsunterkünften gesprochen. Diese Kinder wiederum wurden in ihrem eigentlichen Herkunftsland jung verheiratet. Die Ehemänner wiederum melden sich nun bei den dänischen Unterkünften.


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Besuchsregelung wurde getroffen!

Es sei eine Besuchsregelung getroffen worden, nach der die Ehepaare zusammen geführt werden um den Beischlaf abzuhalten.

Hinweis: Originalquelle des Epochtimes-Berichtes ist ein im Wortlaut gleicher Bericht des Kopp Verlages:

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Beide Texte implizieren es handele sich hierbei um Kindersex, aber ist dem so?

NEIN! Der Bericht auf dem die Sache beruht: findet man auf dieser Seite vor: http://www.mx.dk/nyheder/danmark/story/28128855.

Dieser bestätigt auf den ERSTEN BLICK die These des Kopp Verlages, aber bei GENAUERER Betrachtung fällt auf, dass es sich zwar um Minderjährige Teenager handelt, allerdings im Alter von 16 bis 17 Jahren.

Der Betreiber des Asylzentrums erinnert sich aber auch an eine 14 Jährige, zumindest so glaubt er sich zu erinnern!

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In Dänemark darf man ab 18 heiraten. Sex vor dem 15. Lebensjahr ist jedoch verboten!

Es spricht also grundsätzlich erst einmal nichts gegen die Besuchsregelung.

Lediglich der Fall der 14 Jährigen wird genauer beleuchtet. Wie die dänischen Behörden in dem Fall verfahren, ist leider nicht bekannt.

Regen sich die Deutschen zu Recht auf?

Nein, denn in Deutschland sind die Regelungen ähnlich wie in Dänemark denn ab dem 16. Lebensjahr ist Sex erlaubt.

Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verboten. Ist das Mädchen 15 (und der Mann 21) ist Sex nur noch unter bestimmten Umständen strafbar. In Europa ist für die Ehe ein Mindestalter von 16 Jahren mittlerweile üblich.

In den meisten islamischen Staaten ist eine Heirat mit Minderjährigen gesetzlich untersagt und das Mindestheiratsalter für Mädchen liegt bei 16 bis 18 Jahren für Jungen bei 18 Jahren.

In Asien ist die Kinderheirat gesetzlich verboten und die Mindestheiratsalter liegen bei 18 für Mädchen und 21 für Jungen – in den ländlichen Regionen ist die Kinderheirat allerdings noch verbreitet.

Fazit:

Viel Wind um wenig – der Kopp Verlag und die Epochtimes spielen die Karte des Kindersex, um Unbehagen und Widerwillen zu erzeugen, springen aber in ihrem Eifer zu kurz. Die in Dänemark getroffene Regelungen entsprechen sogar deutschem Recht.

Autor: Jens H.

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