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Overblocking – Einstweilige Verfügung erwirkt


Autor: Mimikama
Datum: 16. August 2016

Adblock Plus soll dafür sorgen, dass unerwünschte Werbungen geblockt werden. Da jedoch auch Liveticker geblockt wurden, erwirkte der Axel Springer Konzern eine Einstweilige Verfügung wegen Overblocking.

Die Browsererweiterung Adblock von Eyeo soll dafür sorgen, dass die nervige Werbung auf allen verschiedenen Seiten nicht zum Vorschein kommt. Allerdings hat der Medienkonzern Axel Springer nun eine Einstweilige Verfügung erwirkt, da neben Werbeinhalten auch Liveticker durch diese Erweiterung geblockt wurden. Im Juli erwirkte Computerbild.de schon eine Einstweilige Verfügung, da auch Inhalte der Redaktion gemauert wurden.

Deshalb kam es zu der Einstweiligen Verfügung

Aus dem Handelsblatt geht hervor, die Tochterfirma „Computerbild.de“ klagte deshalb, weil Berichte, Tweets und Liveticker über die Apple-Entwicklerkonferenz nicht erblickt werden konnten. Auch ein Bericht über Boateng wurde nicht angezeigt. Vorgeworfen wird der Eyeo GmbH , dass Ihnen diese „Gefahr“ bekannt war, da der Werbeblocker die Filterbefehle ohne Überprüfung übernimmt. Durch eine Filterliste wie „EasyList“ hat sich das Unternehmen laut der Richter Strafbar gemacht.


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Eine wissentliche Blockierung wird von Eyeo abgestritten

Ein Widerspruch von Eyeo wird bereits vorbereitet gab eine Eyeo-Sprecherin bekannt. Das eine Verletzung der Pressefreiheit dadurch entsteht, wird von Ihr abgestritten. Zitat aus dem Handelsblatt:

Da es sich bei Adblock Plus um eine Open-Source-Anwendung handele, würden auch Filterlisten der Open-Source-Community eingesetzt, für die Eyeo nicht verantwortlich sei. Es könne bei diesen Filtern „zeitweise zu unerwünschten Nebeneffekten kommen, insbesondere wenn eine Website aktiv gegen den Adblocker arbeitet und zum Beispiel normale Inhalte genau wie Werbung kennzeichnet“. Komme es zu Fehlern, reagiere „die Filterlisten-Community auf Hinweise immer sehr schnell“. Folglich sei das Beschreiten des Rechtswegs „überflüssig“.

Kurz zusammengefasst

Eyeo wurde angeklagt, weil das Programm „Adblock Plus“ nicht nur Werbeinhalte blockierte, sondern auch Inhalte, die von Computerbild.de verfasst wurden, und wegen Liveticker die nicht angezeigt wurden.

via

Heise

Handelsblatt


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