Betrüger drohten mit Kontopfändung (ZDDK24)


Autor: Tom Wannenmacher
Datum: 10. September 2016

Ein Ehepaar in der Gemeinde Plattenburg ist Opfer einer besonders ausgefeilten Betrugsmasche geworden.

Anfang August 2016 klingelte das Telefon. Am anderen Ende meldete sich ein „Pfändungsbüro“. Während des Telefonates wurde die Begleichung einer angeblichen Rechnung über annähernd 2 000 Euro eingefordert. Das Paar lehnte die Zahlung ab!

Ende August 2016 klingelte das Telefon erneut.

Es stellte sich ein Mitarbeiter des Hamburger Amtsgerichts vor und erhöhte den Druck auf die Eheleute, indem er bei Nichtzahlung mit Kontenpfändung drohte.

Kurz nach Beendigung dieses Telefonates klingelte es erneut. Die Eheleute erkannten die Telefonnummer der zuständigen Revierpolizei.

Damit perfektionierten die Täter ihre Masche!

Der Anrufer stellte sich als Revierpolizist vor und bestätigte am Telefon die Richtigkeit der Zahlungsaufforderung. Das Ehepaar überwies das Geld daraufhin per Western Union auf ein Konto in der Türkei. In folgenden Telefonaten wurden unter Angabe diverser Umstände (falscher Kontoinhaber, ggf. Rückzahlung oder Problemen mit der Bank) noch vier weitere Überweisungen veranlasst.

Die Täter ließen nicht nach!

Selbst während der Anzeigenaufnahme meldete sich der angebliche Revierpolizist auf dem Handy der Geschädigten. Das Gespräch wurde abgebrochen, als der aufnehmende Beamte sich vorstellte.

Leider gibt es immer wieder Fälle falscher Polizisten am Telefon, die versuchen das Vertrauen ihrer Opfer in die Polizei zu missbrauchen.

Wir raten Ihnen daher:

  • Wenn Sie ausschließlich per Telefon kontaktiert werden und zur Überweisung eines Geldbetrages aufgefordert werden, bleiben Sie auch dann misstrauisch, wenn sich der Anrufer als Polizist ausgibt!
  • Wählen Sie die Ihnen bekannte Telefonnummer des zuständigen Revieres (siehe auch: https://polizei.brandenburg.de/standorte_und_erreichbarkeit…) und halten Sie dort Rücksprache!
  • Überprüfen Sie, ob die an Sie gerichtete Forderung seine Richtigkeit hat! Gibt es offene Rechnungen? Im Rechtsverkehr werden grundsätzlich Schriftstücke verfasst. Das bedeutet, dass Sie erst dann reagieren sollten, wenn Sie ein Schreiben eines Gerichts im Briefkasten vorfinden.

Und auch dann gilt: Versuchen Sie mit dem Absender zu sprechen! Wir raten dringend ab, ohne eingehende Prüfung, Geld über die Western Union ins Ausland zu überweisen!

Quelle: Polizei Brandenburg


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