In den vergangenen Tagen haben sich einige Bürger bei der Polizei Nordenham gemeldet und davon berichtet, dass sie während des Onlinebankings eine Nachricht erhalten hätten, wonach es zu einer „Fehlüberweisung“ durch ein Finanzamt gekommen sein soll.

Die Mitteilenden seien aufgefordert worden, den genannten Betrag wieder zurück zu überweisen. Jedoch hatte sich bei einer Kontoüberprüfung herausgestellt, dass es keinen Zahlungseingang über den genannten Geldbetrag gegeben hatte. Daher wird davor gewarnt, derartige „Fehlüberweisungen“ unkontrolliert zurück zu überweisen. Nehmen Sie stattdessen Kontakt mit ihrer Hausbank oder Ihrem Berater auf und informieren Sie sich, ob diese „Fehlüberweisung“ tatsächlich stattgefunden hat.

In dem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, die Internetseite der eigenen Hausbank immer über die Adresseingabe des Internetbrowsers aufzusuchen. Eine Suche über Suchmaschinen oder Links birgt immer die Gefahr, auf eine vorgetäuschte Internetseite der Hausbank zu gelangen.

Ferner wird ausdrücklich davor gewarnt, Dateianhänge von Emails zu öffnen, welche angeblich von Ihrer Bank kommen oder deren Absender sie nicht kennen. Informieren sie sich über die Korrektheit der empfangenen Email. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihre Polizeidienststelle.

Quelle: Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch

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