Warnung vor geschmuggeltem Wurmmittel „Ivermectin“


Autor: Tom Wannenmacher
Datum: 29. November 2021

Seit Jahresbeginn wurden bei 428 Aufgriffen insgesamt 24.169 Stück Tabletten des Arzneimittels „Ivermectin“ aufgegriffen.
Seit Jahresbeginn wurden bei 428 Aufgriffen insgesamt 24.169 Stück Tabletten des Arzneimittels „Ivermectin“ aufgegriffen.

Aufgriffe des Zolls seit September rasant angestiegen; Medikamente aus Singapur, Indien und Hongkong oftmals wirkungslos oder verunreinigt

Wien (OTS) – Bei Schwerpunktkontrollen des österreichischen Zolls -vor allem in den Postverteilerzentren – wurden seit Jahresbeginn bei 428 Aufgriffen insgesamt 24.169 Stück Tabletten des Arzneimittels „Ivermectin“ aufgegriffen. Seit September ist die Zahl der Aufgriffe förmlich explodiert. Unterstützt werden die Zollkontrollen durch begleitende Internetermittlungen der Cybercrime-Einheit des Zolls.

„In den vergangenen Monaten haben wir eine regelrechte Kampagne zur Einnahme des Entwurmungsmittels Ivermectin als angebliches Covid-Heilmittel erlebt. Das hat zu einer wahren Flut an Sicherstellungen des Mittels durch den Zoll geführt. Anstatt sich gegen eine Corona-Erkrankung zu schützen, gefährden diese Menschen ihre Gesundheit. Bei den geschmuggelten Medikamenten, die meist aus Asien stammen, handelt es sich oft um wirkungslose, verunreinigte oder gefälscht Präparate. Experten warnen daher zu Recht vor der missbräuchlichen Einnahme. Der Zoll wird seiner Aufgabe daher weiterhin mit Nachdruck nachkommen und hier besonders wachsam kontrollieren“, warnt Finanzminister Gernot Blümel.

BMF / Zoll / Bundesministerium für Finanzen, Pressestelle
BMF / Zoll / Bundesministerium für Finanzen, Pressestelle

Die vorläufige Bilanz des Zolls lässt jedenfalls alle Alarmglocken schrillen: Gab es im ersten Halbjahr 2021 nur vereinzelt Ivermectin-Aufgriffe, so wurden alleine im Oktober 7.640 Stück sichergestellt. Das ist im Vergleich zum Jänner mehr als das 50-fache. Zwischen September und Mitte November wurden insgesamt 15.844 Tabletten, die meist via Internet bestellt und auf dem Postweg verschickt wurden, vom Zoll beschlagnahmt. Die explosive Steigerung bei den Aufgriffen von Ivermectin-Medikamenten in Österreich bestätigte sich auch bei einer EU-weiten Zoll-Schwerpunktaktion, die im Oktober und bis Mitte November stattfand: Bei der Anzahl der dabei beschlagnahmten Ivermectin-Sendungen rangiert Österreich EU-weit auf Platz 2.

Das Medikament wird unter verschiedensten Produktbezeichnungen hauptsächlich aus Singapur, Indien und Hongkong versendet. Bestimmt waren die Sendungen für Empfänger in ganz Österreich. Spitzenreiter waren Empfänger in Niederösterreich, gefolgt von Oberösterreich, Wien und der Steiermark.

Nach dem Aufgriff erstattet der Zoll aufgrund des Verstoßes gegen das Arzneiwareneinfuhrgesetz Anzeigen an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden, die in der Folge Strafen festlegen und die Medikamente im Anschluss entweder vernichten oder auf Kosten des Bestellers an den Absender retournieren. Der Strafrahmen bei der illegalen Einfuhr von Medikamenten liegt bei einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 7.260 Euro.

Die Folgen bei einer Einnahme von im Internet bei unseriösen Anbietern bestellten Arzneimitteln könnten aber bei weitem folgenreicher sein. Abgesehen davon, dass beim Bezug von Gesundheitswaren ohne medizinische Expertise außerhalb einer ärztlichen Praxis oder Apotheke mögliche Behandlungsfehler nicht ausgeschlossen werden können, sind geschmuggelte Medikamente oftmals wirkungslos oder verunreinigt – auch, weil es sich in vielen Fällen um Fälschungen handelt.

In Österreich sind Ivermectin-Tabletten beim Menschen für die Behandlung von Krätzmilbe sowie von parasitären Wurmbefällen und Ivermectin-Hautpräparate für die Behandlung von Kupferakne zugelassen. Im veterinärmedizinischen Bereich erstreckt sich die Zulassung auf die Anwendung gegen innere und äußere Parasiten bei einer Vielzahl von Tierarten.

In der EU sind Ivermectin-Arzneimittel nicht zur Behandlung von COVID-19 zugelassen. Verschiedene, durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) geprüfte Studien und Analysen bestätigen, dass Ivermectin eine Behandlung von COVID-19 außerhalb klinischer Studien nicht unterstützt.

Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) warnt:

„Ivermectin ist im Rahmen der zugelassenen Dosierungen im Allgemeinen gut verträglich. Um Konzentrationen mit antiviraler Aktivität gegen SARS-COV-2 in der Lunge zu erzielen, wären jedoch wesentlich höhere Dosierungen notwendig, die wiederum zu verstärkten Nebenwirkungen führen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ivermectin bei einer höheren als der zugelassenen Dosierung toxisch wirkt.“ (Quellehttps://bit.ly/2Zw7cwL).

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Quelle: Bundesministerium für Finanzen

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