"Ja, der Polizeieinsatz fand statt. Er richtete sich jedoch nicht gegen den Betreiber des Streams. Zu den Hintergründen können wir keine weiteren Angaben machen."
"Ja, der Polizeieinsatz fand statt. Er richtete sich jedoch nicht gegen den Betreiber des Streams. Zu den Hintergründen können wir keine weiteren Angaben machen."

Mit der Maschinenpistole im Anschlag stürmte die Polizei eine Wohnung im Kreis Fürth. Der Wohnungsbesitzer war gerade dabei einen Livestream auf der Plattform Youtube zu übertragen.

Die Kamera lief während des Einsatzes weiter, sodass die Zuschauer das Geschehen mitverfolgen konnten. Plötzlich hört man in dem Video ein lautes Klopfen und irgendjemand schreit an der Tür.  Wie man im Video erkennen kann, reagiert der YouTuber sichtlich irritiert, er sagt:

„Die Polizei ist gerade da. Ich weiß nicht, was los ist.“

Daraufhin stürmen mehrere bewaffnete Polizisten die Wohnung. Der YouTuber wird aufgefordert, seine Hände zu heben, sich hinzulegen und seinen Namen zu sagen – und dies alles vor laufender Kamera.


Da der YouTuber, es handelt sich dabei um „Ursprunc – Dr. Andreas Noack“, in seinen Videos immer wieder die geltenden Corona-Maßnahmen kritisierte, vermuteten Internetnutzer hier einen Zusammenhang mit dem Einsatz.

Laut diversen Medienberichten bestätigte das Polizeipräsidium Mittelfranken, dass es sich um einen echten Einsatz handelte, dieser sich aber nicht gegen den Betreiber des Livestreams richtete.

„Ja, der Polizeieinsatz fand statt. Er richtete sich jedoch nicht gegen den Betreiber des Streams. Zu den Hintergründen können wir keine weiteren Angaben machen.“

Der Einsatz selbst, habe keinen „Corona-Bezug“ gehabt, betonte eine Sprecherin der Polizei. Für weitere Informationen verwies diese an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Dort sagte ein Sprecher zunächst, es gehe „wahrscheinlich“ um einen Einsatz im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln.

Am Freitag, 20.11.2020 teilte eine Sprecherin mit, die Behörde ermittle nicht gegen den Betreiber des Livestreams. Beim Polizeieinsatz sei es um Ermittlungen „eine andere Person betreffend“ gegangen. Weitere Auskünfte könne sie nicht geben.

Quellen:

 

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