Cyber-Bedrohung ist aktuell: Das BSI präsentiert gemeinsam mit Bundesinnenminister Seehofer den aktuellen Lagebericht zur IT-Sicherheit.
Bundesinnenminister Seehofer über Cyber-Bedrohung:
„Wir müssen als Gesellschaft begreifen, dass unsere digitalisierte Zukunft untrennbar mit der konsequenten Umsetzung von IT-Sicherheit verbunden ist. Wenn wir die Chancen der Digitalisierung voll ausschöpfen wollen, müssen wir die mit ihr verbundenen Risiken beherrschbar machen.“
Bundesinnenminister Seehofer stellte heute gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, das Ergebnis des aktuellen Lageberichts zur IT-Sicherheit vor.
Der Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2019 gibt einen Überblick über die Entwicklung der Bedrohungslage im Cyber-Raum vom 1. Juni 2018 bis zum 31. Mai 2019 und über die Aktivitäten und Maßnahmen des BSI in diesem Zeitraum. Ein wesentliches Risiko für Anwender in Gesellschaft, Wirtschaft und Staat ging dabei von der Schadsoftware Emotet aus, die für erhebliche Schäden im Berichtszeitraum verantwortlich war.
„Der Bericht stellt dar, dass die Qualität der Cyber-Angriffe weiter gestiegen und die Bedrohungslage anhaltend hoch ist. Er macht aber auch deutlich, dass diese Cyber-Angriffe erfolgreich abgewehrt werden können, wenn IT-Sicherheitsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden.
Früher hieß es: Ohne Sicherheit keine Freiheit – in Bezug auf die Digitalisierung muss es heute heißen: Ohne Cyber-Sicherheit ist keine Digitalisierung erfolgreich“,
so BSI-Präsident Schönbohm.
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Das Bundesinnenministerium hat in dieser Legislaturperiode mit der personellen Stärkung des BSI, der Weiterentwicklung des Nationalen Cyber-Abwehrzentrums, dem Beschluss für die Gründung einer neuen Agentur für Innovation in der Cyber-Sicherheit und der Unterzeichnung einer Absichtserklärung über die Errichtung einer Außenstelle des BSI in Freital in Sachsen bereits einiges zur Stärkung der IT-Sicherheit auf den Weg gebracht.
Weiterhin müssen aber auch der rechtliche Rahmen kontinuierlich auf den Prüfstand gestellt werden. Dabei ist der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken, wie dies im Entwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für ein IT-Sicherheitsgesetz 2.0 vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang stehen auch die Überlegungen zu einem IT-Sicherheitskennzeichen für Produkte insbesondere aus dem Verbrauchersegment.
Weiterführende Links: Lagebericht der IT-Sicherheit in Deutschland 2019
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Artikelbild: Shutterstock / Von arda savasciogull
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