Wieder wurde von einem Nutzer ein Statusbeitrag gepostet, der seit Tagen die Runde auf Facebook macht. Es geht um 2 Männer, die angeblich auf einem Spielplatz in Humboltdhain/Gesundbrunnen Kinder gefilmt haben. Man solle auch umgehend die Polizei darüber informieren, wenn man diese Männer dabei beobachtet. Auch solle man den Statusbeitrag teilen und zwar zum Wohle aller Kinder!

Was steckt dahinter? Wer sind diese Männer? Was sagt die Polizei dazu?

Um diesen Statusbeitrag geht es:

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Der Statusbeitrag im Wortlaut (sic!):

ACHTUNG: diese zwei Männer filmten gestern Kinder auf dem Spielplatz im Humboltdhain/Gesundbrunnen.
Bitte wenn ihr diese Männer sieht, umgehend die Polizei alarmieren und eure eigene Beobachtungen eventuell schildern.
BITTE DIESEN BEITRAG TEILEN ZUM WOHL UNSERER ALLER KINDER!!!

Wir haben diesen Statusbeitrag an die Pressestelle der Polizei Berlin gesendet und folgende Stellungnahme dazu bekommen:

Das Bild allein stellt keine Straftat dar. In diesem Zusammenhang sind bei der Polizei Berlin bisher noch keine Anzeigen eingegangen.

Die Polizei bittet, falls sich tatsächlich eine Straftat ereignet hat oder ein konkreter Verdacht ergibt, sich unbedingt an die Polizei zu wenden. Dies kann über jeden Polizeiabschnitt oder die Internetwache erfolgen. Ein eigenmächtig gestarteter Facebookaufruf ist nicht der richtige Weg.

Stab des Polizeipräsidenten
PPr St 41 – Pressestelle
Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin

An dieser Stelle möchten wir auf das Thema “Private Fahndungsaufrufe” nochmals eingehen!

Das müsst ihr zu Fahndungsaufrufen bei Facebook wissen:

  • Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.

In aller Deutlichkeit:  Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.

  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.

Näheres zu diesen Hinweisen findet ihr unter den folgenden Links zum Thema

Jurist warnt: Private Fahndungsaufrufe bei Facebook sind verboten

Zulässigkeit von privater Fahndung über Facebook bei schweren Straftaten

Aufruf zur Lynchjustiz über Facebook im Fall Emden: Gericht fällt Urteil

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