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Impfpflicht-Hack arbeitsuchend? Auf Facebook kursiert ein Beitrag, der einen vermeintlichen Hack der Impfpflicht für medizinische und pflegende Berufe ab 16. März 2022 verkündet. Danach sollen sich möglichst viele Menschen bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend registrieren, um so das Drohszenario eines Versorgungsnotstandes aufzubauen.
Die Bundesregierung würde zum Stichtag 15. März die entsprechenden Zahlen abfragen und davon abhängig machen, ob die Impfpflicht eingeführt werden kann, ohne das Gesundheitssystem zu überfordern und destabilisieren. Angeblich habe das komplette Personal eines Pfälzer Pflegeheims sich bereits arbeitsuchend gemeldet. Die Information stamme angeblich von Pfälzer Mitarbeitern der Agentur für Arbeit.
Klar ist, es wird definitiv eine Impfpflicht für einrichtungsbezogene Berufe zum 15. März 2022 geben. Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Der Bundesrat hat es bestätigt. Klar ist auch, dass das Prozedere zur Umsetzung dieser Impfpflicht für medizinische und pflegende Berufe noch völlig unklar ist.
Viele Themen zur Impfpflicht in der Pflege vermischt
Um diesen Wust an Informationen aufzudröseln und zum Kern der Sache zu gelangen, müssen mehrere Fragen betrachtet werden.
1. Wer kann sich arbeitssuchend melden? Und wann?
2. Hat sich tatsächlich ein ganzes Pflegeheim arbeitssuchend gemeldet?
3. Gibt es eine Information der Regierung an die Arbeitsämter, diese Daten zum Stichtag zu erheben?
4. Könnte durch eine solch konzertierte Aktion die Impfpflicht tatsächlich gekippt werden?
Und jetzt der Reihe nach: Von arbeitsuchend bis Impfpflicht
- Wer kann sich arbeitsuchend melden?
Hier geht es schon los mit der begrifflichen Verwirrung. Es ist zu unterscheiden zwischen arbeitslos und arbeitsuchend.
Die Agentur für Arbeit fordert zu einer Meldung als arbeitsuchend auf, wenn man weiß, dass die Beschäftigung bald enden wird. Zum Beispiel, weil der Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber gekündigt wurde oder ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft.
Wenn die Bemühungen, einen neuen Job zu finden, nicht gefruchtet haben, und – trotz Unterstützung der Agentur für Arbeit – keine neue Arbeitsstelle gefunden wurde, erst dann folgt die Meldung als arbeitslos.(Hier)
2. Hat sich tatsächlich ein ganzes Pflegeheim arbeitssuchend gemeldet?
Sehr unwahrscheinlich, aber auch irrelevant. Es müssten dann ja alle von der Impfpflicht betroffenen Mitarbeiter ungeimpft sein. Für geimpfte Mitarbeiter besteht kein Grund und auch überhaupt keine Möglichkeit, sich arbeitsuchend zu melden. Solidarität mit den ungeimpften Kollegen zählt rechtlich nicht. Da das Gesetz gerade erst verabschiedet wurde, und die Verfahrensweise zur Umsetzung en detail noch nicht final geklärt ist, dürften mangels Rechtssicherheit wenn überhaupt, bislang nur wenige Arbeitgeber gekündigt haben. Und es dürften auch nicht alle Verträge in dieser Einrichtung, die sich in Speyer befinden soll, zufälligerweise bis zum 15. März befristet sein. Für weitere Erläuterungen siehe die Antwort auf Frage 4. Wie gesagt, sehr unwahrscheinlich. Eine intensivere Recherche bringt kein Ergebnis.
3. Gibt es eine Information der Regierung an die Arbeitsämter, diese Daten zum Stichtag zu erheben?
Das lässt sich durch Recherche nicht verifizieren. Die Landesregierungen lassen sich aber generell regelmäßig die aktuellen Arbeitsmarktzahlen melden. Dazu gehören auch nach Berufsgruppen gesplittete Daten.
Konkret zur Diskussion steht, dass ein flächendeckendes Impfmonitoring in den betreffenden Einrichtungen eingeführt werden soll. Heißt: Die Länder sollen jeweils bis zur Mitte des Monats die Impfquoten in allen medizinischen- und Pflegeeinrichtungen erheben und an das Bundesministerium für Gesundheit weiterleiten. Darüber ist jedoch noch nicht entschieden. Einzelne Länder wie Rheinland-Pfalz haben ein solches Impfmonitoring auf Zwei-Wochen-Basis bereits.
Aus solchen Zahlen, die auch jetzt schon, wenn auch nicht systematisch erhoben, teilweise vorliegen, lassen sich natürlich Rückschlüsse ziehen, wo es zu Versorgungsproblemen kommen kann.
4. Könnte durch eine solch konzertierte Aktion die Impfpflicht tatsächlich gekippt werden?
Schon während der Vorbereitung des Gesetzes zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht wurde immer wieder kritisiert, dass dies zu einer Kündigungswelle und damit einer Destabilisierung des Gesundheitssystems führen könne.
Das Online-Magazin Business Insider meldete nun am 1. Februar, dass ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums auf Anfrage eingeräumt habe, dass das zuständige Gesundheitsamt bei der Impfpflicht „über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens“ entscheide. Dabei würden alle „Umstände des Einzelfalles“ berücksichtigt werden. Der Sprecher weiter: „Bis das Gesundheitsamt die Entscheidung über ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot getroffen hat, dürfen die betroffenen Mitarbeitenden grundsätzlich weiterbeschäftigt werden. Kontrolliert und entschieden wird im Einzelfall. Dabei spielt natürlich auch der Aspekt eine Rolle, ob in einer Übergangszeit Personalengpässe in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen vermieden werden können“ (Hier). Es werden also nicht am 16.3. alle ungeimpften Pflegekräfte automatisch arbeitslos und die Gesundheitsämter haben es theoretisch in der Hand, ob es zu Engpässen kommt oder eben nicht.
Das bedeutet aber auch konkret, dass laut dem neuen Gesetz ab dem 16. März alle neuen Arbeitsverträge nur mit geimpften Personal abgeschlossen werden dürfen. Bestehende Arbeitsverträge jedoch sind wie oben beschrieben als Einzelfallentscheidung von der Entscheidung der Gesundheitsämter abhängig. Die derzeit auch nicht über die Kapazitäten verfügen, sich in großem Stil mit solchen Vertragsfragen zu beschäftigen. Bis also hier konkrete Entscheidungen für den einzelnen Arbeitnehmer getroffen werden, die dann auch noch sicherlich juristischen Überprüfungen unterworfen werden dürften, bis also eine rechtssichere Verfahrensweise vorliegt, wird noch einige Zeit ins Land gehen.
Fazit: Die Impfpflicht für medizinische und pflegende Berufe steht. Irgendwie.
Die Impfpflicht für einrichtungsbezogenen Berufe wie medizinisches und pflegendes Personal ist da. Die damit verbundenen Risiken in Bezug auf die gesicherte Versorgung von Patienten und Bewohnern sind bekannt. Mögliche Versorgungsnotstände sollen nun durch eine flexible Handhabung der Umsetzung des Gesetzes gelöst werden.
In der politischen Diskussion zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht herrscht eine heftige Dynamik. Ungeimpftes Personal kann laut dem Bundesministerium für Gesundheit davon ausgehen, vorerst weiter beschäftigt zu werden. Aber es wird schwierig bis unmöglich, ungeimpft einen neuen Arbeitsvertrag zu bekommen.
Ob genau das den ungeimpften Pflegekräften eigentlich bewusst ist, dass sie, wenn sie ihre Arbeitsplätze aus Protest sogar selbst kündigen, bis auf Weiteres keinen neuen finden werden in diesem Beruf? Und vermutlich auch eine mehrmonatige Leistungssperre bei der Agentur für Arbeit erhalten werden?
Sich gegenüber dem Arbeitsamt als arbeitsuchend zu melden, dürfte nach kritischer Bewertung der aktuellen Lage eine freundliche Hilfestellung für die verantwortlichen Stellen sein, besser einschätzen zu können, wo viele ungeimpfte Pflegekräfte arbeiten. Die Gesundheitsbehörden werden alles daran setzen, die Pflegesicherheit aufrechtzuerhalten. Aber an der grundsätzlichen Impfpflicht wird die Meldung als arbeitsuchend nichts ändern.
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