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Genug Betrug bei Ferienimmobilien – Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und Landeskriminalamt warnen vor Vorkasse-Betrug
Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz weiß: Durch die Corona-Pandemie sind viele Urlaubsträume geplatzt. Reiselustige planen aber trotzdem einen Urlaub und schwenken vielleicht für die Unterkunft auf eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus um statt eine Pauschalreise zu buchen. Aber auch bei individuell gebuchten Reiseleistungen ist Vorsicht geboten. Denn selbst der schönste Urlaubstraum kann sich in einen Albtraum verwandeln. Und zwar dann, wenn Betrüger mit falschen oder nichtexistierenden Ferienimmobilien im Internet locken.
Da hat man endlich das Traumziel gefunden, seinen Wunschzeitraum gebucht, das Geld bezahlt – um dann festzustellen: Die Wohnung gibt es gar nicht oder der angebliche Vermieter ist in Wahrheit ein Betrüger. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben deshalb vor der anstehenden Urlaubszeit Tipps, wie man sich vor Betrügereien und Enttäuschungen bei der Buchung eines Feriendomizils schützen kann.
Auf den Preis achten! Extrem günstige Angebote sind typisch für Fake-Angebote.
Stutzig werden sollte man bei allzu niedrigen Mietpreisen und wenn die Adresse des Mietobjekts nicht genannt wird. Ein Vergleich mit anderen Angeboten in der Gegend gibt Aufschluss darüber, ob der Preis realistisch sein kann.
Auch bei vertrauenswürdig erscheinenden Vermietern sollte man nur buchen, wenn eine detaillierte Beschreibung der Ferienwohnung oder des Ferienhauses vorliegt – also nicht nur die Anzahl der Zimmer und Betten, sondern auch Details zur Ausstattung oder Lage. Wenn Bilder vorhanden sind, lohnt sich auch eine Bildersuche im Internet. So lassen sich für eine breite Öffentlichkeit verwendbare Bilder schnell identifizieren und der Fake fliegt auf.
Keine Vorkasse leisten. Alle Abzockmaschen haben in der Regel eines gemeinsam: Die Betrüger verlangen den gesamten Preis im Voraus.
„Grundsätzlich kann jeder Urlauber zum Betrugsopfer werden“,
sagt Jennifer Kaiser, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
„Ob die Anzeige für eine Ferienwohnung unseriös oder betrügerisch ist, lässt sich auf den ersten Blick meist erkennen.“
Ein Hinweis für Betrugsversuche ist die Aufforderung, den Gesamtpreis für die Miete sofort im Voraus zu überweisen. Wird der Betrag dann an den vermeintlichen Vermieter gezahlt, ist dieses Geld unwiederbringlich verloren.
„Besser ist es, per Lastschrift oder mit Kreditkarte zu bezahlen“,
so Kaiser. Dann kann das Geld im Betrugsfall meist durch die Bank wieder zurückgebucht werden. Was Urlauber auch beachten sollten: Betrüger verlangen gerne die Zahlung mittels Bargeldtransferdiensten wie Western Union oder Money Gram. Diese ermöglichen den Zahlungsempfängern unerkannt zu bleiben. Bei der Verwendung dieser Bezahlmethode ist deswegen größte Vorsicht geboten.
Wenn keine persönliche Kommunikation mit dem Vermieter möglich ist, lieber Finger weg vom Angebot.
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Eine gute Möglichkeit, sich vor Betrug zu schützen, ist der Anruf beim Vermieter oder bei der Vermittlungsagentur: Die Betrüger vermeiden Telefonate, da sie dort schnell enttarnt werden können. Wer also immer nur den Anrufbeantworter erreicht oder immer nur das Besetztzeichen hört, sollte die Finger von dem Angebot lassen. Weitere Indizien für einen Betrug sind: Es wird nur mittels Messenger-Dienst wie beispielsweise WhatsApp, Facebook oder Viber kommuniziert oder es ist nur eine E-Mail-Adresse angegeben und es fehlen Name, Adresse und Telefonnummer des Vermieters.
Vorsicht bei unseriösen Online-Portalen ohne oder mit gefälschtem Impressum.
Bei Buchungen über Online-Portale sollte geprüft werden, ob im Impressum oder unter dem Link Kontakt ein konkreter Firmensitz und eine Steuernummer angegeben werden. Die Angaben sollten überprüft werden, weil Betrüger vermehrt dazu übergehen, Kontaktadressen von seriösen Impressen zu kopieren.
Wenn man sich nicht sicher ist, helfen Vermittlungsagenturen und Ferienhausverbände oder eine örtliche Tourismus-Organisation weiter. Die Buchung sollte dann auf jeden Fall über eine verschlüsselte Verbindung erfolgen (https).
Handlungsempfehlung bei einem Betrugsverdacht:
Menschen die einen Betrugsverdacht befürchten bzw. Betrugsopfer eines Anzeigenportals geworden sind, sollten umgehend die Portalbetreiber informieren und Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten.
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Quelle: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
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