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Im Moment wird ein Text auf Facebook geteilt, der behauptet, dass ein Taxifahrer in Not sei, wenn beim Schild die LED-Leuchten blinken – stimmt das?
Nicht zum ersten Mal erhalten wir Anfragen dieser Art bezüglich eines Sharepics bzw. Statusbeitrags.
Der Text wird hauptsächlich auf Facebook geteilt und sieht wie folgt aus:
Wenn ihr also mal ein TAXI mit blinkenden LED Leuchten sehn solltet, bitte Kennzeichen und Taxi Nummer merken, und sofort die POLIZEI unter 110 benachrichtigen. Dieses LED Leuchten bedeutet „stiller Alarm“ und zeigt an, dass der Fahrer in Schwierigkeiten ist.
Es wird so viel auf FB geteilt. Macht es bitte auch dieses mal. Es kann Leben retten !
Vielen Dank !
Der Faktencheck
[vc_message message_box_color=“green“ icon_fontawesome=“fa fa-check“]Es handelt sich um keinen Fake![/mk_info]
Bereits seit einigen Jahren kehrt der Statusbeitrag mit „den blinkenden LED-Leuchten“ immer wieder zurück.
Wie sieht die Sachlage in Deutschland und Österreich nun aus?
Immer wieder kommt es zu Überfällen auf Taxifahrer. Der Fahrer selbst hat dabei nun zwei Möglichkeiten, um auf eine Notsituation aufmerksam zu machen:
- Er kann einen Alarmknopf betätigen, welcher in Folge die Warnblinkanlage, das Taxischild, die Hupe und die Schweinwerfer einschaltet.
- Oder er aktiviert die rot-blinkenden LED-Leuchten des Taxischildes auf dem Dach. Der Vorteil dieser Option ist es, dass der Täter / der Fahrgast davon nichts mitbekommt.
Der Alarm wird vom Fahrersitz aus ausgelöst und kann nur durch einen versteckten Schalter im Motor- oder Kofferraum ausgeschaltet werden. Der Alarm lässt Scheinwerfer und hintere Fahrtrichtungsanzeiger blinken und löst zusätzlich eine Intervallfolge von Huptönen aus.
Manche Fahrzeuge haben zusätzlich die Möglichkeit, einen stillen Alarm – zum Beispiel durch rot blinkende LEDs im Taxischild – auszulösen. Dann kann der Fahrer im Ernstfall entscheiden, ob er den lauten oder stillen Alarm auslöst. Dahinter steht die Überlegung, dass ein lauter Alarm den Angreifer in manchen Situationen provozieren und noch gefährlicher machen könnte.
In beiden Fällen wird oft automatisch die Taxizentrale informiert, wenn das Fahrzeug denn an eine angeschlossen ist. Manchmal wird auch das Funkgerät automatisch auf einem Notfallkanal auf Senden gestellt. Die Verbreitung des Sprachfunks hat jedoch durch die Automatisierung im Taxigewerbe und die Verbreitung von Taxi-Apps abgenommen.
Siehe §25 Türen, Alarmanlagen und Trennwand
(1) Taxen und Mietwagen müssen mindestens auf der rechten Längsseite zwei Türen haben.
(2) Taxen und Mietwagen müssen mit einer Alarmanlage versehen sein, die vom Sitz des Fahrzeugführers aus in Betrieb gesetzt werden kann. Die Alarmanlage muß die Hupe zum Tönen in Intervallen und die Scheinwerfer sowie die hinteren Fahrtrichtungsanzeiger zum Blinken bringen. Zusätzlich kann das Taxenschild nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 – auch mittels eingebauter roter Leuchtdioden – zum Blinken gebracht werden.
(3) Taxen und Mietwagen können mit einer Trennwand ausgerüstet sein, die zum Schutz des Fahrzeugführers ausreichend kugelsicher ist. Die Trennwand soll entweder zwischen den Vorder- und Rücksitzen angebracht sein oder den Sitz des Fahrzeugführers von den Fahrgastplätzen abteilen; sie darf versenkbar oder so beschaffen sein, daß ein Teil seitlich verschoben werden kann.
Quelle
Die Innung des Berliner Taxigewerbes e.V . schreibt auf Ihrer Webseite dazu folgendes:
Stiller Alarm im Taxischild
Hier soll die optische Funktionsweise des Stillen Alarms im Taxischild dargestellt werden. In der Öffentlichkeit herrscht immer noch immenser Aufklärungsbedarf vor und, wie die Praxis nicht nur in Berlin und München gezeigt hat, neben dem Erkennen der Notlage des Taxifahrers besonders bezüglich der einzuleitenden Schritte.
In vielen Taxidachschildern befinden sich je 2 LED-Leuchten, die im Notfall nach vorn und hinten rot leuchten. Diese signalisieren nicht, dass der Taxifahrer auf der Suche nach Fahrgästen ist, sondern dass ein Notfall vorliegt und der Kollege in Gefahr ist. Fast jeder führt heutzutage ein Handy mit sich. Bitte die Polizei unter 110 zu informieren mit dem Kennzeichen, dem Standort und der Fahrtrichtung des Taxis. Vielleicht kann der Passant sogar erkennen, wie viele Personen sich im Taxi befinden und dies der Polizei ebenfalls mitteilen.
Es sollte selbstverständlich sein, dass aufmerksam gewordene Taxifahrer, die den Stillen Alarm erkennen, nicht direkt dem Fahrer durch „nach-oben-zeigen“ signalisieren, dass „Lämpchen brennen“. Besser ist es über Funkruf oder telefonisch die Polizei zu benachrichtigen. Vorsichtige, zurückhaltende Kollegenbegleitung wäre das Ideal in diesem Fall.
Wenn der Notfall selbst bereinigt wurde oder nach Eintreffen von Polizei oder Taxikollegen, so wäre es wichtig, dies sofort der Zentrale mitzuteilen, damit die herbeieilenden Taxikollegen zurückbleiben können.
Quelle
Der “Stille Alarm“ bei Taxis im österreichischen Raum
In Österreich scheint es diese LED-Anzeigen für Taxis jedoch nicht (mehr) zu geben, jedoch wurde im Jahre 2007 folgendes bekannt gegeben:
In Österreich wurde auf Alarmanlage und GPS gesetzt.
Für den Notfall, wenn jemand etwas Auffälliges beobachtet, kann man die Polizei in Österreich unter der Telefonnummer 133 verständigen.
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