Trittbrettfahrer? Am Samstag, 30.07.2016 gegen 15.40 Uhr, ging bei der integrierten Leitstelle München eine telefonische Mitteilung ein. Darin wurde sowohl der Bahnhof Pasing, als auch die Pasing Arcaden im Zusammenhang mit einem möglichen Anschlag genannt.

Die integrierte Rettungsleitstelle informierte umgehend die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums München über diesen Sachverhalt. Nach Beurteilung des Anrufs wurde unter Einbeziehung der Bundespolizei, sowie des Managements der Pasing Arcaden gegen 17.10 Uhr entschieden, dass eine Räumung der im Anruf genannten Bereiche erfolgen soll.

Bei dieser Maßnahme handelte es sich, aufgrund der Vorfälle vom vergangenen Freitag um eine Vorsichtsmaßnahme. Die Sperrung und Räumung des Bahnhofs Pasing erfolgte durch die Bundespolizei mit Unterstützung von Kräften des Polizeipräsidiums München. Laut Bundespolizei war die Räumung des Bahnhofs um 17.45 Uhr bereits beendet. Der Bahnverkehr an der betreffenden Strecke wurde durch die Bundespolizei bereits um ca. 17.25 Uhr veranlasst. Im Bereich der Pasing Arcaden erfolgten Lautsprecherdurchsagen an die Kunden und die Beschäftigten, mit der Bitte die Pasing Arcaden ruhig zu verlassen. Uniformierte Polizeikräfte, sowie das dortige Sicherheitspersonal unterstützten diese Maßnahme. Die komplette Räumung, inklusive Tiefgarage war um kurz vor 18.00 Uhr beendet.

Im Anschluss wurden die öffentlich zugänglichen Bereiche der Örtlichkeiten nach verdächtigen Gegenständen, unter Einbeziehung von Spezialisten sowie Sprengstoffhunden, abgesucht. Bei der Absuche konnten keinerlei verdächtige Gegenstände aufgefunden werden.
Der Pasinger Bahnhof wurde durch die Bundespolizei um 18.30 Uhr freigegeben. Die Pasing Arcaden wurden um 19.20 Uhr für Kunden und Beschäftigte wieder eröffnet.


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Die Räumung der betroffenen Bereiche ist ruhig und sehr geordnet verlaufen. Für die Bevölkerung bestand zu keinem Zeitpunkt eine konkrete Gefahr. Den polizeilichen Maßnahmen wurde ein großes Maß an Verständnis entgegengebracht.

Aktuell ermittelt die Kriminalpolizei zu den Hintergründen des Anrufs. Falls sich im Rahmen der Ermittlungen ergibt, dass es sich hierbei um einen vorsätzlich provozierten Großeinsatz der Polizei, aufgrund einer Fehlinformation handeln sollte, wird der noch zu ermittelnde Anrufer sowohl mit straf-, als auch mit kostenrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.

via Pressemeldung Polizei


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