Im letzten Sommer erhielten wir sehr sehr viele Anfragen zum sogenannten Polizeiaufgabengesetz – kurz PAG.

Nun erreichten uns erneut ähnliche Anfragen zum Thema.

Es wird auf Facebook behauptet, dass die deutsche Polizei zukünftig legal in Wohnungen deutscher Bürger einbrechen darf, um dort Staatstrojaner oder Überwachungstechniken zu installieren.

Dies sei am 7. Juni 2018 in Eisenach beschlossen worden.

Beschlossen oder nicht?

Die Rede ist von der 89. Konferenz der Justizministerinnen und -minister vom 6. bis 7. Juni 2018 in Eisenach. Genau genommen um TOP II.8 (Ergänzung der Regelungen zur Quellen-TKÜ und zur Online-Durchsuchung um ein Betretungsrecht).

Hier heißt es:

… Um die neuen Ermittlungsmaßnahmen effektiv und praxistauglich einsetzen zu können, erachten die Justizministerinnen und Justizminister die Schaffung eines gesetzlichen Betretungsrechts zum
Zwecke der Aufbringung der Software als zielführende Alternative.

3. Sie bitten daher die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, sich dieser Problematik anzunehmen und –
unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Implikationen – einen Vorschlag für eine entsprechende Gesetzesänderung zu unterbreiten.

Es geht also darum, ein solches Gesetz in Betracht zu ziehen, wie es beispielsweise beim bayerischen PAG schon der Fall war.

Ergebnis:

Es ist gewünscht, dass die Polizei diese Befugnis erhält.

Beschlossen wurde dies jedoch bei der Konferenz in Eisenach noch nicht.


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