Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat folgende Meldung herausgegeben: Die Bundesnetzagentur geht gegen Telefónica (O2, Base) vor. Der Vorwurf: Zu teure Roaming-Abrechnungen. Hier gibt es den Musterbrief der Verbraucherzentrale für Betroffene.
Das Wichtigste in Kürze:
- Haben Sie gerade im EU-Ausland Ihr Smartphone genutzt? Womöglich ist dabei zu viel abgerechnet worden.
- Die Bundesnetzagentur geht gegen den Anbieter Telefónica vor.
- Mit unserem Musterbrief können Sie als Betroffener Geld zurückfordern.
Am 30. April 2016 sind die Roaming-Gebühren zum letzten Mal gesenkt worden, bevor sie 2017 ganz abgeschafft werden sollen. Jedoch hält sich nicht jeder Telekommunikationsanbieter an diese verbindlichen Vorgaben. Das hat die Bundesnetzagentur gemeldet. Nun droht sie explizit dem Anbieter Telefónica mit einem Verfahren, wenn dieser nicht die gültigen Regeln für das EU-Roaming umsetzt. Sollte sich Telefónica nicht an die Richtlinien halten, droht dem Unternehmen eine Strafe in Höhe von 500.000 Euro.
Aber selbst wenn Telefónica die Neuregelungen übernimmt, so bleibt letzten Endes jeder Kunde selbst dafür verantwortlich, seine zu viel gezahlten Gebühren erstattet zu bekommen. Denn Verbraucher müssen diese Rückzahlung jeweils selbst einfordern.
Wann Sie betroffen sind
Sind Sie Telefónica-Kunde und haben seit dem 30. April diesen Jahres Roaming-Gebühren an Telefónica gezahlt? Dann vergleichen Sie Ihre Rechnung(en) mit den offiziellen Gebührenvorgaben der EU, die die Bundesnetzagentur konkretisiert hat.
Diese Regeln gelten seit dem 30. April 2016
Die Roaming-Aufschläge dürfen nicht teurer sein als
- 5 Cent je Minute für abgehende Anrufe
- 1,14 Cent je Minute für ankommende Anrufe
- 2 Cent je SMS
- 5 Cent je Megabyte Datenvolumen bei mobiler Internetnutzung
Die Summe aus Inlandspreis und Aufschlag darf die folgenden Höchstbeträge nicht überschreiten:
- 19 Cent pro Minute für abgehende Anrufe
- 5 Cent für eingehende Anrufe
- 6 Cent für SMS
- 20 Cent je Megabyte Datenvolumen
Außerdem ist der Empfang von SMS sowohl im Inland als auch im EU-Ausland kostenfrei.
Weiter legt die Bundesnetzagentur fest: „Bei abgehenden Telefonaten dürfen die ersten 30 Sekunden pauschal berechnet werden. Nach Ablauf der ersten 30 Sekunden muss eine sekundengenaue Taktung erfolgen. Ankommende Gespräche müssen stets sekundengenau abgerechnet werden.“
Nähere Infos zu den aktuellen Roaming-Regelungen in der Europäischen Union finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Mit diesem Musterbrief können Sie die zu hoch erhobenen Gebühren bei Ihrem Anbieter zurückfordern.
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