Warnung vor dem Teilen: So können Sie für Fake News haftbar gemacht werden!

Rechtliche Grauzonen beim Teilen gefälschter Inhalte! Die rechtlichen Fallstricke beim Teilen von Fake News: Was Sie wissen müssen, um sich zu schützen.

Autor: Tom Wannenmacher

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Die Verbreitung von Fake News in Form von Texten, Bildern und Videos sind in unserer digitalisierten Welt ein immer wichtigeres Thema. Im Zeitalter von Social Media und Online-Kommunikation werden Informationen schneller denn je geteilt – doch nicht immer handelt es sich dabei um die Wahrheit. Die Frage, ob die Verbreitung solcher Inhalte strafbar ist, gewinnt in Ländern wie Deutschland und Österreich immer mehr an Bedeutung. Die rechtliche Situation bezüglich der Strafbarkeit von Fake News in Deutschland und Österreich ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Kurzübersicht: So können Sie für Fake News haftbar gemacht werden!

Die Strafen für das bewusste oder unbewusste Teilen von Fake News können je nach Land und den spezifischen Umständen des Einzelfalls variieren. In Deutschland und Österreich, wie in vielen anderen Rechtsordnungen, hängen die Konsequenzen stark von der Absicht, dem Inhalt der Nachricht und deren Auswirkungen ab.

Bei bewusstem Teilen von Fake News:

  1. Verleumdung und üble Nachrede: In Deutschland fallen bewusst geteilte Fake News, die den Ruf einer Person schädigen, unter Verleumdung (§ 187 StGB) oder üble Nachrede (§ 186 StGB). In Österreich gelten ähnliche Bestimmungen (§ 111 für üble Nachrede und § 297 für Verleumdung im Strafgesetzbuch).
    Die Strafen können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen umfassen.
  2. Volksverhetzung: Wenn Fake News Hass oder Gewalt gegen bestimmte Gruppen schüren, kann dies in Deutschland unter Volksverhetzung (§ 130 StGB) fallen, was ebenfalls zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen kann.
  3. Persönlichkeitsrechtsverletzung: Sowohl in Deutschland als auch in Österreich können zivilrechtliche Klagen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen eingereicht werden.

Bei unbewusstem Teilen von Fake News:

  1. Fahrlässigkeit: Wenn jemand unwissentlich Fake News teilt, wird in der Regel geprüft, ob eine fahrlässige Handlung vorliegt. Die Strafen sind in der Regel milder, können aber immer noch Geldstrafen umfassen, besonders wenn von der Person erwartet werden könnte, dass sie die Echtheit der Informationen überprüft.
  2. Zivilrechtliche Konsequenzen: Selbst wenn keine strafrechtliche Verfolgung stattfindet, können zivilrechtliche Forderungen wie Unterlassungserklärungen oder Schadensersatzansprüche relevant werden.

Allgemeine Hinweise:

  • Einfluss des Mediums: Die Art des Mediums, über das die Fake-News verbreitet werden (z.B. Social Media, traditionelle Medien), kann ebenfalls einen Einfluss auf die rechtliche Bewertung haben.
  • Einzelfallabhängigkeit: Gerichte betrachten jeden Fall individuell, wobei der Kontext und die Auswirkungen der Verbreitung von Fake News eine wichtige Rolle spielen.
  • Internationale Unterschiede: In anderen Ländern können die Gesetze und Strafen unterschiedlich ausfallen. Manche Länder haben spezifische Gesetze gegen das Verbreiten von Falschinformationen, während andere allgemeine Gesetze anwenden.

Es ist immer ratsam, bei rechtlichen Fragen einen qualifizierten Anwalt zu konsultieren, da dieser individuelle und aktuelle rechtliche Beratung basierend auf dem spezifischen Kontext und der Rechtslage bieten kann.

Im Detail: So können Sie für Fake News haftbar gemacht werden!

Rechtliche Grundlagen des Verbreitens von Fake News

In Deutschland und Österreich kann das bewusste Teilen von Fake News, sei es in Text-, Bild- oder Videoform, rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die spezifischen Gesetze unterscheiden sich zwar in beiden Ländern, aber generell fallen solche Handlungen unter Tatbestände wie Verleumdung, üble Nachrede oder Volksverhetzung. In Deutschland sind dies §§ 186, 187 und 130 StGB, in Österreich § 111, § 297 und § 283 StGB.

Das bewusste Verbreiten von Fake News

Das bewusste Verbreiten von Falschnachrichten und manipulierten Videos kann in Deutschland und Österreich erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. In Deutschland können solche Handlungen als Verleumdung gemäß § 187 StGB, üble Nachrede gemäß § 186 StGB oder als Volksverhetzung gemäß § 130 StGB gewertet werden. In Österreich sind die Rechtsnormen ähnlich strukturiert, mit relevanten Paragrafen wie § 111 (üble Nachrede), § 297 (Verleumdung) und § 283 (Verhetzung) des Strafgesetzbuches.

Die rechtlichen Konsequenzen hängen vom Inhalt und den Umständen der verbreiteten Informationen ab. Beispielsweise kann die Verbreitung von Hass oder die Förderung von Gewalt gegen bestimmte Gruppen zu ernsthaften strafrechtlichen Verfahren führen. Dies zeigt die Notwendigkeit, Informationen sorgfältig zu prüfen, bevor sie geteilt werden.

Unwissentliches Verbreiten von Fake News

Das unwissentlich Verbreiten von Fake News bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Obwohl das Fehlen von Vorsatz eine mildernde Rolle spielen kann, gibt es Fälle, in denen Personen für das Teilen von irreführenden Informationen zur Verantwortung gezogen wurden. Die rechtliche Bewertung hängt oft von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab. In diesem Kontext spielen auch Gerichtsurteile eine wichtige Rolle. Sie bieten Einblicke in die Auslegung und Anwendung der Gesetze in solchen Fällen. Häufig wird dabei die Frage der Zumutbarkeit und des verantwortungsbewussten Umgangs mit Informationen betont.

Fake News unter dem Deckmantel der Satire

Die Verbreitung von Fake News unter dem Deckmantel der Satire ist ein besonders heikles Thema. Satire als Kunstform genießt in vielen Ländern einen besonderen Schutz, aber es gibt Grenzen, insbesondere wenn es um die bewusste Verbreitung von Falschinformationen geht. Die rechtliche Abgrenzung zwischen Satire und Fake News ist komplex und wird oft im Einzelfall von Gerichten entschieden. Hierbei wird speziell geprüft, ob der satirische Charakter für das Publikum erkennbar ist und ob die Verbreitung der Inhalte einen berechtigten gesellschaftlichen oder künstlerischen Zweck erfüllt.

In der Rechtsprechung finden sich zahlreiche Beispiele, in denen Gerichte entscheiden mussten, ob bestimmte Inhalte als satirische Meinungsäußerung oder als schädliche Fake News einzustufen sind. Hier einige Beispiele:

  1. Fall Böhmermann gegen Erdogan:
    Das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigte das Urteil des Landgerichts Hamburg, wonach bestimmte Teile des Satire-Gedichts „Schmähkritik“ von Jan Böhmermann über Recep Tayyip Erdogan weiterhin verboten bleiben, da sie schwere Herabsetzungen ohne tatsächliche Anknüpfungspunkte enthalten, während andere Teile des Gedichts, die tatsächliches Verhalten Erdogans satirisch kritisieren, erlaubt sind​​. (Quelle)
  2. Fall „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V.“:
    Das Brandenburgische Oberlandesgericht wies die Berufung des Vereins zurück, der das Land Brandenburg dazu verklagen wollte, das Aufstellen von Schildern für „Nudelmessen“ zu dulden. Dies wurde als Satire eingestuft, jedoch ohne entsprechenden Anspruch auf öffentliche Hinweisschilder​​. (Quelle)
  3. Fall Dr. Alice Weidel gegen NDR:
    Das Landgericht Hamburg lehnte einen Antrag der AfD-Politikerin Dr. Alice Weidel auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den NDR ab. In der Satiresendung „extra 3“ wurde sie als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet, was das Gericht als von der Meinungsfreiheit gedeckte Satire im Kontext der Äußerung einstufte​​. (Quelle)
  4. Weitere rechtliche Aspekte:
    Satire-Nachrichten, die Persönlichkeitsrechte verletzen, können zu rechtlichen Schritten führen. Dies umfasst Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung. Betroffene haben Ansprüche auf Richtigstellung, Unterlassung sowie möglicherweise auf Schadensersatz und Schmerzensgeld​​. (Quelle)

Auswirkungen von Fake News auf die Gesellschaft

Die Verbreitung von Fake News hat weitreichende soziale und politische Konsequenzen. Sie können zu gesellschaftlichen Spaltungen führen, Misstrauen gegenüber Medien und öffentlichen Institutionen schüren und sogar demokratische Prozesse beeinträchtigen. Psychologisch gesehen können Fake News Angst, Unsicherheit und Feindseligkeit in der Bevölkerung verstärken. Diese Auswirkungen zeigen die Dringlichkeit, gegen die Verbreitung von Falschinformationen vorzugehen und die Bevölkerung in digitaler Medienkompetenz zu schulen.

Digitale Medienkompetenz und Prävention

Um das Problem der Fake News effektiv anzugehen, ist die Förderung digitaler Medienkompetenz von entscheidender Bedeutung. Bildungseinrichtungen und Aufklärungsarbeit spielen hierbei eine zentrale Rolle. Sie sollten darauf abzielen, Menschen beizubringen, Informationen kritisch zu hinterfragen und Quellen zu überprüfen. Gleichzeitig kommt den Medien und sozialen Netzwerken eine wichtige Verantwortung zu. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Plattformen nicht zur Verbreitung von Falschinformationen missbraucht werden und gleichzeitig die Meinungsfreiheit wahren.

Rechtliche Schritte gegen Fake News

Betroffene von Fake News haben verschiedene rechtliche Schritte zur Verfügung. In Deutschland und Österreich können sie sich an die Polizei oder an zivilrechtliche Gerichte wenden, um eine Unterlassung, Berichtigung oder Schadensersatz zu fordern. Die genauen Verfahrensweisen und Anlaufstellen variieren, aber in beiden Ländern gibt es etablierte Mechanismen, um gegen die Verbreitung von Falschinformationen vorzugehen.

Internationale Perspektive

Ein Blick auf die internationale Bühne zeigt, dass viele Länder mit ähnlichen Herausforderungen im Umgang mit Fake News konfrontiert sind. Einige Länder haben spezifische Gesetze gegen Fake News erlassen, während andere bestehende Gesetze anpassen. Internationale Gesetze und Abkommen spielen ebenfalls eine Rolle, insbesondere im Hinblick auf grenzüberschreitende Falschinformationen und die Rolle von international agierenden Plattformen.

Technologische Herausforderungen

Die Erkennung und Bekämpfung von Fake News stellen technologische Herausforderungen dar. Moderne Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) und Algorithmen werden zunehmend eingesetzt, um Falschinformationen zu identifizieren und einzudämmen. Diese Technologien müssen jedoch sorgfältig eingesetzt werden, um die Balance zwischen der Bekämpfung von Fake News und dem Schutz der Meinungsfreiheit zu wahren.

Abschluss und Ausblick

Die Verbreitung von Fake News und gefälschten Videos ist ein komplexes und vielschichtiges Problem, das sowohl rechtliche als auch ethische Fragen aufwirft. Während in Deutschland und Österreich klare Gesetze existieren, die das bewusste Verbreiten von Falschinformationen unter Strafe stellen, bleibt die Herausforderung bestehen, diese Gesetze effektiv umzusetzen und gleichzeitig die Freiheit der Meinungsäußerung zu schützen. Es ist wichtig, dass sowohl Einzelpersonen als auch Institutionen Verantwortung übernehmen und sich für eine informierte und aufgeklärte Gesellschaft einsetzen. Nur so kann das Phänomen der Fake News effektiv bekämpft und die Integrität unserer Informationslandschaft gewahrt werden.

Häufig gestellte Fragen

  1. Was sind die rechtlichen Konsequenzen des Verbreitens von Fake News in Deutschland?
    In Deutschland kann das Verbreiten von Fake News, abhängig vom Inhalt, als Verleumdung, üble Nachrede oder Volksverhetzung strafrechtlich verfolgt werden. Diese Delikte sind in den §§ 186, 187 und 130 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt.
  2. Gibt es Unterschiede in der Rechtslage zwischen Deutschland und Österreich bezüglich Fake News?
    Obwohl die grundlegenden rechtlichen Konzepte ähnlich sind, gibt es Unterschiede in den spezifischen Gesetzen und Paragraphen. Österreich hat eigene Rechtsnormen wie § 111 (üble Nachrede), § 297 (Verleumdung) und § 283 (Verhetzung) im Strafgesetzbuch.
  3. Wie wird das unwissentlich Verbreiten von Fake News rechtlich behandelt?
    Das unwissentlich Verbreiten von Fake News fällt in eine rechtliche Grauzone. Hier kommt es auf den Einzelfall an, insbesondere darauf, ob die Verbreitung fahrlässig erfolgte und welche Auswirkungen sie hatte.
  4. Kann Satire als Rechtfertigung für das Verbreiten von Fake News dienen?
    Satire genießt einen besonderen Schutz, aber es gibt Grenzen. Die rechtliche Bewertung hängt davon ab, ob der satirische Charakter erkennbar ist und ob ein berechtigter gesellschaftlicher oder künstlerischer Zweck verfolgt wird.
  5. Welche Maßnahmen können gegen die Verbreitung von Fake News ergriffen werden?
    Wichtige Maßnahmen umfassen die Förderung digitaler Medienkompetenz, die Verantwortung der Medien und sozialen Netzwerke sowie die Nutzung moderner Technologien wie KI zur Erkennung von Fake News.
  6. Können internationale Gesetze und Abkommen helfen, Fake News zu bekämpfen?
    Internationale Gesetze und Abkommen können einen Rahmen bieten, speziell im Hinblick auf grenzüberschreitende Falschinformationen. Sie erfordern jedoch eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ländern.

Fazit

Immer „Zuerst denken – dann klicken“! Das Thema beleuchtet ein wichtiges und aktuelles Problem unserer Gesellschaft. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und Österreich bieten Werkzeuge, um gegen die Verbreitung von Falschinformationen vorzugehen. Doch es bleibt eine gemeinschaftliche Aufgabe, die Integrität unserer Informationslandschaft zu schützen und gegen die Flut von Fake News anzukämpfen. Indem wir uns für Bildung, kritisches Denken und verantwortungsbewussten Medienkonsum einsetzen, können wir einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderung leisten.

Angesichts der zunehmenden rechtlichen Konsequenzen für das Verbreiten von Fake News ist es unerlässlich, dass wir als verantwortungsbewusste Informationsnutzer die Wahrhaftigkeit und Herkunft dessen, was wir teilen, kritisch hinterfragen, um uns selbst und die Integrität unserer digitalen Gesellschaft zu schützen

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass die hier bereitgestellten Informationen auf aktuellem Wissensstand basieren und allgemeiner Natur sind. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung und wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen. Für eine genaue rechtliche Einschätzung empfehlen wir, sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt zu wenden.

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