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Die Online-Ticketbörse “Viagogo” bietet Karten für nicht existierende Events an.

Die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Bayern warnen vor Fake-Tickets bei Viagogo. Verbraucherbeschwerden weisen darauf hin: Das Unternehmen bietet Eintrittskarten für Veranstaltungen an, die entweder nicht stattfinden oder nicht fest terminiert sind. Im Frühwarnnetzwerk des Marktwächters Digitale Welt liegen Beschwerden von Verbrauchern vor, denen Viagogo Fake-Tickets anbietet, zum Beispiel für Konzerte, die so nicht stattfinden. Auch Eintrittskarten für Fußballspiele, deren Termin tatsächlich noch nicht feststeht, sind nach Marktwächterrecherchen auf der Ticketbörse zu finden. Dabei wirkt die Aufmachung der Online-Ticketbörse Viagogo wie die einer offiziellen Verkaufsstelle. Verbraucher sind daher in dem Glauben, Tickets für eine Veranstaltung zu erwerben, die auch tatsächlich stattfindet.

[vc_message message_box_color=“grey“ icon_fontawesome=“fa fa-info“]„Verbraucher können bei Viagogo nicht immer davon ausgehen, dass sie gültige Eintrittskarten kaufen und dass es das Event wirklich gibt.“, sagt Susanne Baumer, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt.[/mk_info]

Beispiel: Carolin Kebekus in der Elbphilharmonie – ein Auftritt, den es nicht gibt!

So bietet Viagogo auf seiner Website etwa Karten für einen Auftritt der Künstlerin Carolin Kebekus in der Hamburger Elbphilharmonie am Sonntag, den 8. Oktober 2017 um 11 Uhr an. Nach Auskunft des Managements von Kebekus war ein solcher Auftritt nie geplant. Das Ticket wird bei Viagogo jedoch offensiv beworben, unter anderem mit Aussagen wie „Fast ausverkauft – nur noch wenige Tickets übrig“.
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Ergebnis:

Haben Sie aus Versehen solche Fake-Tickets bei Viagogo gekauft, zu denen nie eine Veranstaltung geplant war, können Sie unserer Ansicht nach das Geld vom Ticketverkäufer zurückfordern:

  • Zunächst ist tatsächlich ein Vertrag mit dem Ticketverkäufer zustande gekommen. Dass die vereinbarte Leistung von Anfang an nicht erbracht werden kann, ist für den Vertragsschluss an sich unbedeutend.
  • Sie können sich allerdings wieder vom Vertrag lösen, wenn sich herausstellen sollte, dass die betreffende Veranstaltung nie geplant war. Schauen Sie also bestenfalls vor Erwerb der jeweiligen Tickets in die Veranstaltungspläne der Künstler und der Veranstaltungsorte, ob tatsächlich ein Event stattfinden soll.
  • War eine Veranstaltung nie wirklich geplant, kommt vor allem eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht. Das ist der Fall, wenn der Verkäufer von vornherein wahrheitswidrig über Tatsachen – z.B. dass es überhaupt ein Konzert geben wird – getäuscht hat. Sie können dann die Anfechtung gegenüber dem Verkäufer erklären und haben dafür ein Jahr ab Vertragsabschluss Zeit. Nach erfolgter Anfechtung haben Sie einen Anspruch darauf, den gezahlten Kaufpreis zurückzubekommen. Neben dem Anfechtungsrecht steht Ihnen in diesem Fall aber auch ein Rücktrittsrecht zu.

Gehen Sie so vor:

  1. Machen Sie alles schriftlich per Brief, am besten per Einschreiben mit Rückschein.
  2. Formulieren Sie folgendermaßen: „Hiermit fechte ich den Vertrag vom … wegen arglistiger Täuschung an. Hilfsweise erkläre ich zudem den Rücktritt vom Kaufvertrag. Ich fordere Sie hiermit auf, meine bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich an mich zurückzuzahlen. Sollten Sie dem nicht nachkommen, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.“
  3. Sollte es weitere Probleme geben, wenden Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale.

Zwar behauptet Viagogo in seinen AGB lediglich ein Ticketmarktplatz zu sein, auf welchem Mitglieder Tickets verkaufen und kaufen können. Jedoch erfährt der Käufer zu keinem Zeitpunkt, wer der Verkäufer sein soll. Auch die Bestellung und Zahlungsabwicklung erfolgt allein über Viagogo. Ihre einzige Kontaktmöglichkeit ist daher Viagogo selbst, weshalb Sie die Anfechtungserklärung auch nur an Viagogo richten können.
Es gibt durchaus Veranstaltungen, deren Termine erst nach dem Ticketverkauf terminiert werden (z.B. DFB-Pokal, Champions-League). In diesen Fällen richten sich Ihre Rechte vorrangig nach den Allgemeinen Ticketbestimmungen des Veranstalters. Wenden Sie sich an die Vorverkaufsstellen oder direkt an den Veranstalter, um zu erfahren, ob eine Rückgabe der Tickets und die Erstattung des Ticketpreises möglich sind.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW, marktwaechter


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