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„Fake-News“ & unangemessene Reaktionen in den Sozialen Medien – Ein Phänomen, das nicht nur uns beschäftigt sondern auch die Polizei! Und die sind ziemlich STINKSAUER! Vor Wut kochen

Um was es geht, hat die Polizei Mittelhessen auf Ihrer Facebookseite veröffentlicht und als Kommentar haben sie noch ausdrücklich gesagt:

Wir lassen uns nicht von Druck aus den Sozialen Medien zu Berichterstattungen nötigen.

Um was geht es?

➽ Dieser Tage haben wir über eine Pressemitteilung zu einem Vorfall am Herborner Bahnhof berichtet. Nach den Informationen und Angaben des „Opfers“, einem 14-jährigen Mädchen, sah alles nach einem Raubüberfall aus. Wie sich im Rahmen unserer weiteren Ermittlungen ergab, hat der Vorfall so wie zunächst geschildert, nie stattgefunden.

➽ Auch darüber haben wir zur Klarstellung in der Öffentlichkeit mit einer Pressemitteilung berichtet. Schon nach der ersten Meldung hat sich in den Sozialen Netzwerken eine teilweise unangemessene Diskussion dazu entwickelt. Getoppt wurde diese Diskussion nach der zweiten Veröffentlichung in den Medien, die auf manchen Seiten im Netz einfach nur noch mit unangemessenen Reaktionen ausuferte und den berichtenden Medien sowie der Polizei allerlei unterstellte…


Um was geht es?

➽ Unsere Pressestellen in Gießen, Friedberg, Dillenburg und Marburg berichten quasi tägliche über regionale Ereignisse. Sie verfassen Meldungen zu Verkehrsunfällen, berichten über Straftaten, formulieren Zeugenaufrufe nach Straftaten oder machen Ermittlungserfolge der Kolleginnen und Kollegen öffentlich.


Wozu macht das die Polizei?

➽ Die Berichterstattung dient damit auch der Bevölkerung, sich einen Überblick über die Kriminalitätslage in der Region zu verschaffen. Somit überwiegen bei der Auswahl der Inhalte diejenigen Sachverhalte, die in der Öffentlichkeit stattfinden und / oder das persönliche Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger berühren. So berichten die Polizeipressestellen z.B. über Raubstraftaten, Körperverletzungs- oder Sexualdelikte, aber auch über Eigentumsdelikte, wie etwa Wohnungseinbrüche. Grundlagen dieser Berichterstattung sind die Angaben der Opfer, erste Ermittlungsergebnisse der Polizei sowie – falls bereits vorhanden – Angaben des Täters oder von Zeugen.

➽ Angaben zur Herkunft des Täters werden von unserer Seite bei Zeugenaufrufen veröffentlicht, wenn es dem besseren Verständnis des Sachverhaltes dient oder Dritte die Ausführung der Tat in der Öffentlichkeit beobachten konnten.


Was wird berichtet?

➽ In unsere Berichterstattung fließen nur diejenigen Inhalte ein, die uns zum Zeitpunkt der Meldung durch Ermittlungen oder Aussagen bekannt wurden.


Und wenn es sich anders herausstellt?

➽ Sollten im Anschluss an die Berichterstattung durch weitere Ermittlungen Tatsachen bekannt werden, die die Tat oder die Tatbeteiligung abschwächen bzw. verstärken oder die gar das Vortäuschen der Straftat zutage bringen, veröffentlichen wir dies ebenfalls über unsere Pressestellen. Wir geben die neuen Ermittlungsergebnisse zu dem Fall bekannt, um gerade beim Vortäuschen einer Straftat dem persönlichen Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen.


Fake-News?

➽ Das Verbreiten von Meldungen, um den aktuellen polizeilichen Ermittlungsstand bewusst zu ignorieren und damit die Tatsachen zu verfälschen oder falsche Inhalte weiter aufrecht zu halten, dient einzig und alleine der Stimmungsmache oder Hetze – Eine „Fake-News“ ist geboren!
Wir sagen NEIN, dass darf nicht sein!


Alles Lügenpresse oder was?

➽ Die Journalisten, die am Ort des Geschehens arbeiten, hinterfragen Geschehnisse und Nachrichten, überprüfen sie, und versuchen wesentliche Informationen zum Thema herauszufinden. Oftmals wird der Inhalt der Nachricht über die Polizei und /oder andere öffentliche & glaubwürdige Quellen verifiziert oder es gibt einen inhaltlichen Bezug auf eine offizielle Pressemeldung, z.B. der Polizei.  Im deutschen journalistischen Ehrenkodex ist die Verpflichtung zur Wahrheit und die besondere Sorgfalt zur Vermeidung falscher oder irreführender Meldungen allgemein anerkannt.

➽ Seriös arbeitende Redaktionen arbeiten zudem nach dem bekannten Zwei-Quellen-Prinzip: Die Fakten müssen aus zwei voneinander unabhängigen Quellen stammen. Der Pressekodex schreibt Journalisten zudem eine Sorgfaltspflicht vor. Dazu gehört zudem die Pflicht, Falschmeldungen zu korrigieren, beispielsweise durch Veröffentlichung einer Berichtigung oder Gegendarstellung in der nächsten Ausgabe der Publikation.


Und die Polizei?

➽ Wir lehnen uns an den journalistischen Kodex an, müssen aber in begründeten Einzelfällen davon abweichen können. Eine behördliche Auskunft muss der Wahrheit entsprechen, d.h. wir beteiligen uns nicht an Spekulationen oder Mutmaßungen und haben dabei die Neutralität zu wahren.

➽ Aus diesen Gründen müssen wir bei vielen Ereignissen trotz des Drucks der Öffentlichkeit oder der Medien warten, bis wir bestätigte Erkenntnisse haben. Das wird uns in dieser schnelllebigen Zeit oft als „Verzögerung“ oder „Verschweigen“ vorgeworfen, daran halten wir aber gerade in Zeiten von Fake-News fest.  Hier gilt = Genauigkeit geht vor Schnelligkeit! Bei der Flut von Informationen in den Sozialen Medien den Überblick zu behalten, ist zugegebener Maßen nicht gerade einfach.


Was wünschen wir uns von euch?

Um nicht auf eine der „Fake-News“ hereinzufallen und/oder unangemessen zu kommentieren, appellieren wir an euch:

  • Übernehmt nicht unreflektiert die Inhalte von Nachrichten, Mitteilungen, Posts oder Tweets!
  • Achtet auf die Seriosität der Quelle!
  • Zeigt euch interessiert: hinterfragt die Inhalte und recherchiert gegebenenfalls selbst mal im Netz!
  • Wer sich nicht sicher ist, dass eine Meldung korrekt ist, sollte sie nicht weiterverbreiten oder einfach wild darauf los kommentieren!
  • Sich der Existenz von Fake-News bewusst zu sein, ist schon die halbe Miete!

Der Beitrag bei uns im Internet http://k.polizei.hessen.de/380834641 – Wir werden in der nächsten Zeit noch mehr darüber berichten!

Eure Mittelhessenpolizei

Quelle: Polizei Mittelhessen


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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)