Memes und Sharepics sind immer ein wenig problematisch. So auch dieses.

Bei Sharepics handelt es sich um Bilder, die speziell für Social Media und das Verbreiten auf Social Media gebaut sind. Diese Bilder tragen eine knappe, recht deutliche Aussage, errichten durch ihre Optik bei den Empfängern ein gewisses Mindsetting und Emotionen und animieren letztendlich dazu, ohne groß darüber nachzudenken das Sharepic ebenso zu verteilen.

Häufig haben Sharepics jedoch den großen Nachteil, dass sie aufgrund ihrer inhaltlichen Knappheit eher plakativ wirken. Die Botschaft ist sehr stark verkürzt und radikalisiert, häufig werden (auch beabsichtigt) wichtige Elemente ausgelassen und das Thema neu interpretiert. Dadurch kann es unter Umständen auch zu einer Verdrehung von Aussagen kommen.

Ein aktuell häufiger auftretendes Sharepic enthält nun folgende Aussage:

Ab heute werden Hessens Schulkinder ab der 1. Klasse über Homo-Ehe und Analverkehr aufgeklärt – und das verpflichtend laut Sexualerziehungsplan von CDU/Grüne.

https://www.facebook.com/fraunbuendnissuedpfalz/photos/a.671754856510728/825663104453235

Was steckt dahinter?

An dieser Stelle finden wir den Aufbau des klassischen Narratives einer „perversen“ Sexualerziehung aufgrund grüner Bildungspolitik vor, gespickt mit dem Bild, Schulen würden zu Homosexualität erziehen.

Das hier erzeugte Mindsetting stellt ein Szenario dar, dass Schulen verpflichtend homosexuelle Werte vermitteln. Demgegenüber wirken hier die nicht dargestellten „klassischen“ Familienbilder.

Der Lehrplan

Wie eingangs erwähnt, glänzen Sharepics häufig durch Verkürzung, Radikalisierung, Auslassung und auch Interpretation. So auch hier. Das Sharepic vermittelt keine Quelle, aus welcher diese Information entnommen wurde. Hierzu empfiehlt es sich, den Lehrplan zur Sexualerziehung an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hessen anzuschauen, welcher online verfügbar ist (vergleiche). Dieser Lehrplan gilt im Rahmenplan der Grundschulen Hessen (vergleiche). Darin lautet es unter 2.2.12 Körper:

Vom 1. bis 4. Schuljahr gilt es, die Ziele und Inhalte der Sexualerziehung und der
Gesundheitserziehung (s. Teil C, 1.1 und 1.2) altersgemäß zu berücksichtigen.

Der Lehrplan für diese Inhalte bildet tatsächlich die Pflichtinhalte ab, welche im Grundschulalter vermittelt werden. So liest man unter 3. Themen und Inhalte darin:

Für die fächerübergreifende Bearbeitung in der Altersgruppe der 6- bis 10-Jährigen sind folgende Themen verbindlich:

  • der menschliche Körper: Bau und Entwicklung, Unterschiede der Geschlechter
  • kindliches Sexualverhalten – ich mag mich, ich mag dich
  • ich sage NEIN – Prävention sexuellen Missbrauchs
  • die Rolle von Medien und ihr Bezug zu mir
  • unterschiedliche Familiensituationen (z.B. Patchworkfamilien, Alleinerziehende, Pflegefamilien, gleichgeschlechtliche Partnerschaften)
  • Schwangerschaft, Geburt und Neugeborene
  • Körperpflege

Tatsächlich taucht hier unter anderem und als Beispiel aufgeführt „gleichgeschlechtliche Partnerschaften“ auf, jedoch in dem Zusammenhang, dass unterschiedliche Familiensituationen erklärt werden. Der Begriff „Analverkehr“, bzw. eine generelle Nennung sexueller Praktiken findet sich nicht.

In den 7 aufgezählten Punkten wird zudem die gleichgeschlechtliche Partnerschaft lediglich als möglicher Beispielfall dargestellt, man kann also davon ausgehen, dass die gleichgeschlechtliche Partnerschaft nicht den Schwerpunkt im Lehrplan zur Sexualerziehung darstellt.

Sexualerziehung in der Grundschule: Nicht ohne Absprache!

Der Lehrplan zur Sexualerziehung schreibt ebenso vor, dass die Inhalte im Vorfeld mit den Eltern abgesprochen werden sollen. Unter 4. Zusammenarbeit mit Eltern liest man:

Sexualerziehung kann nur in einem transparenten und möglichst abgestimmten Prozess zwischen Erziehungsberechtigten und Schule gelingen. Die Erziehungsberechtigten sind vor Beginn der Bearbeitung von Themen der Sexualerziehung rechtzeitig und ausführlich in einem Elternabend über Ziele, Inhalte und die im Unterricht einzusetzenden Lehr- und Hilfsmittel zu informieren. So bietet sich Eltern die Möglichkeit, vorher mit ihren Kindern über die anstehenden Themen und in der Familie herrschenden Wertevorstellungen zu sprechen

Was bedeutet … ab heute?

Ebenso problematisch gestaltet sich die historische Einordnung dieses Sharepics. Nach Eigenangabe finden wir lediglich die relative Zeitangabe „ab heute“ vor. Ob und welche Änderungen es gibt, bzw. gegeben hat, lässt sich aus dem aktuellen Zeitraum Februar 2019 nicht weiter erkennen. Wir haben hierzu jedoch das hessische Kulturministerium angeschrieben und befragt, ob es in der jüngeren Vergangenheit Änderungen diesbezüglich gab.

Dort bestätigte man uns, dieses Meme bereits länger zu kennen, es sei also nichts Aktuelles. Der aktuell gültige Lehrplan zur Sexualerziehung, so wie oben dargestellt, stammt aus dem August 2016 – ist also mit Beginn des Schuljahrs 2016/17 in Kraft getreten.

Das Kultusministerium bestätigte uns gegenüber, dass es darüber hinaus gehende Änderungen oder Neuerungen nicht gegeben hat.

In der Anfangsphase gab es in der Tat aus einigen Kreisen Vorwürfe, die mit Schlagworten wie „Frühsexualisierung“ , „Gender-Wahn“ etc. verknüpft waren. Konkrete Beschwerden aus den hessischen Schulgemeinden hat es hingegen beim Ministerium nie gegeben.

Wie man also dem Lehrplan entnehmen kann, ist eines der grundsätzlich formulierten Ziele die Vermittlung von Akzeptanz der Vielfalt von sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten. Für die Altersgruppe der 6 – 10-Jährigen ist in diesem Zusammenhang lediglich die Vermittlung unterschiedlicher Familiensituationen – zu denen auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften gehören – vorgesehen.


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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)