Gerichtsurteil: Schule darf Muslimin wegen Gesichtsschleier ablehnen
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Eine Muslima stritt vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück dafür, dass sie im Unterricht ihre Niqab tragen darf. Die Schule lehnte das ab. Das Gericht gab der Schule in ihrer Entscheidung jetzt Recht.
Die volljährige muslimische Schülerin, deutsche Staatsangehörige aus einem Nachfolgestaat Jugoslawiens, wollte das Sophie-Scholl-Abendgymnasium in Osnabrück besuchen und dabei ihre Niqab aus religiösen Gründen nicht ablegen. Daraufhin hat die Schule ihre Zulassung, die sie im April noch erteilte, widerrufen. Die Frau soll dann angeboten haben, vor Unterrichtsbeginn einer weiblichen Schulbeschäftigten gegenüber ihren Schleier kurzzeitig zu öffnen. So hätte ihre Identität festgestellt werden können.
Die Schule lehnte dieses Verfahren jedoch ab und berief sich auf das Landesschulrecht. Danach muss die Schule „funktionsfähig bleiben.“ Das sei aber mit der Niqab nicht gewährleistet. Es müsse eine offene Kommunikation geben können, die neben dem Wort auch Gesichts- und Körpersprache benötige, argumentierte die Schulleitung. Die Schülerin beharrte weiter auf ihre Niqab, die offenbar zuvor von anderen Schulen akzeptiert worden war. Erst am vergangenen Freitag klagte sie auf Zulassung an dem Abendgymnasium.
Die Schülerin erschien wegen des großen Medieninteresses am Montag nicht zum Erörterungstermin im Gericht. Die Verhandlung wurde daraufhin abgesagt. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts sagte, der Richter habe das persönliche Erscheinen der 18-Jährigen angeordnet, weil er im Gespräch mehr zu ihren religiösen Motiven erfahren wollte. Das Gericht entschied daraufhin in Abwesenheit der Frau (AZ.: 1 B 81/16). Sie kann dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
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