Ist das Grundgesetz ein besatzungsrechtliches Mittel? (Faktencheck)
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Das deutsche Grundgesetz existiert seit Mai 1949. Doch ist es mittlerweile gar nicht mehr gültig? Oder ist Deutschland noch besetzt?
Diesen Eindruck möchte zumindest ein Sharepic machen, welches gerne von sogenannten „Reichsbürgern“ geteilt wird: Das Grundgesetz sei nur ein besatzungsrechtliches Mittel, dies würde sogar in einem Rechtswörterbuch stehen.
Auf dem Sharepic steht:
„Definition Grundgesetz:
Ein Grundgesetz ist ein besazungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlung besetzem Gebiet. Gegeben von der Siegermacht (oder den Siegermächten), für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan (BRD).(Creifeld’s Rechswörterbuch 17. Auflage Verlag C.H. Beck München 2002)“
Bereits 2013 wurde jene Behauptung aufgestellt, damals im Forum der Seite „Volksbetrug .net“:
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Was steht da wirklich?
Dieses Rechtswörterbuch gibt es tatsächlich, und „Reichling’s Blog“ machte sich 2013 auch die Mühe, exakt jenes Buch aus der Landesbibliothek Rheinland-Pfalz zu leihen. Als Beweis fertigte er auch mehrere Fotos, die seine Beweise unterstreichen. So handelt es sich wirklich um exakt die Ausgabe, die auch auf dem Sharepic steht, und hier nun die Definition des Grundgesetzes:
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Fazit
Bei dem Text auf dem Sharepic handelt es sich um eine reine Fantasiedefinition, welche auch immer wieder in Reichsbürgerkreisen Erwähnung findet. Jedoch wird in keinem einzigen Rechtswörterbuch, auch nicht in der im Sharepic genannten Quelle, geschrieben, dass das Grundgesetz ein besatzungsrechtliches Mittel in einem besetzten Gebiet sei!
Es ist ja schon kurios genug, wenn sich diverse Reichsbürger Fantasiestaaten aufbauen, aber dazu auch noch plumpe Fakes verbreiten und Fachliteratur fälschen, um ihre illegitimen Forderungen und Behauptungen zu unterstreichen?
„Selbst lesen“ fordert der Reichsbürger in seinem Facebook-Posting. Nur peinlich für ihn, wenn das wirklich getan wird.
Artikelbild: Shutterstock / sharpner
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