Die Behauptung

Ein Auszug eines Jobcenter-Bescheid weist eine monatliche Zahlung von 5.553 Euro für eine dreiköpfige Familie auf.

Unser Fazit

Der Bescheid ist echt. Jedoch fielen vom monatlichen Betrag über 4.400 Euro für die Unterbringung der Familie an.

Eine ukrainische Familie erhielt über einen Zeitraum von sechs Monaten 5.553 Euro vom Jobcenter im Harz. Dieser Betrag wurde in einem offiziellen Bescheid schwarz auf weiß festgehalten und empört unzählige Nutzer sozialer Medien.

Screenshot Facebook
Screenshot Facebook

Anfänglich wurde vermutet, dass dieses Dokument nachträglich manipuliert worden sei, doch es stellte sich heraus, dass die Zahlen und Informationen auf dem Bescheid korrekt und unverändert sind.

Teure Unterbringung in einer Ferienanlage

Was allerdings aus dem Bescheid auf den ersten Blick nicht hervorgeht, ist die Tatsache, dass nicht die dreiköpfige Familie das gesamte Geld zur Verfügung gestellt bekommen hatte. Gemäß Angaben des Jobcenters im Harz erhielten Vater, Mutter und Kind lediglich den üblichen Regelsatz für Flüchtlinge, was eine Summe von 1.093 Euro ausmachte. Die Besonderheit in diesem Fall war jedoch der akute Platzmangel für Flüchtlinge im Landkreis Harz. Das führte zu ungewöhnlichen Maßnahmen.

Im Jahr 2022 mussten aufgrund des Zustroms von ukrainischen Flüchtlingen in kurzer Zeit Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden. Da der Landkreis Harz nicht über die erforderliche Infrastruktur verfügte, wurden vorübergehend Hotels angemietet und eine Aufnahmeeinrichtung bzw. Gemeinschaftsunterkunft errichtet. Diese Unterbringungsformen erwiesen sich als äußerst kostenintensiv.

In Zahlen ausgedrückt bedeutet „kostenintensiv“ in diesem Fall, dass allein für die Unterbringung einer dreiköpfigen Familie aus der Ukraine mehr als 4.400 Euro pro Monat aufgebracht werden mussten. Diese Information führte zu einer lebhaften Debatte in den sozialen Medien, in der viele Menschen ihren Unmut äußerten.

Klärung durch das Jobcenter

Auf der Webseite der KoBa Harz (Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz) ist nun eine Information veröffentlicht worden:

Leistungen nach dem SGB II werden für alle Nationalitäten, auch für ukrainische Flüchtlinge nach denselben Maßstäben ermittelt!

Wir haben darüber Kenntnis erlangt, dass ohne Wissen von Betroffenen und ohne Anonymisierung der Daten, die erste Seite eines Bewilligungsbescheides von SGB II Leistungen veröffentlicht und geteilt wurde.

Von der widerrechtlichen Verbreitung des Bescheid-Auszuges ist unverzüglich Abstand zu nehmen! Die Betroffenen haben dem nicht zugestimmt. Die KoBa Harz als Ersteller des Bescheides prüft aktuell strafrechtliche Schritte wegen rechtswidrigem Verhalten insbesondere des Verstoßes gegen den Datenschutz.

Unabhängig davon ist zur Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) allgemein klarstellend Folgendes mitzuteilen.

In 2022 mussten innerhalb einer kurzen Zeitspanne Unterbringungsmöglichkeiten für den Zustrom von ukrainischen Flüchtlingen geschaffen werden. Da eine entsprechende Infrastruktur im Landkreis Harz nicht vorhanden war, wurden vorübergehend Hotels angemietet und eine Aufnahmeeinrichtung bzw. Gemeinschaftsunterkunft errichtet. Diese Unterbringungsformen waren sehr kostenintensiv.

Zeitgleich wurde auch die Anmietung von Wohnungen initiiert. Trotz der überwältigenden Hilfs- und Spendenbereitschaft war es nicht möglich, alle Wohnungen zeitgleich und sofort wohnbereit herzurichten, so dass die ukrainischen Flüchtlinge nach ihrer Ankunft im Landkreis Harz zunächst in den genannten Unterkünften untergebracht wurden. Der Aufenthalt dort umfasste zumeist nur wenige Wochen.

Die Meinung, dass ukrainische oder andere Nationalitäten höhere Leistungen erhalten, entspricht nicht der Wahrheit. Gerade in den genannten Unterbringungsformen wie Gemeinschaftseinrichtungen werden Beträge im Bescheid gegenüber den betroffenen Personen zwar bewilligt, die Zahlung selbst erfolgt jedoch differenziert. Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden an den Träger gezahlt, der diese Dienstleistung vorhält z. B. der Landkreis/ die Kommunen. Die betroffenen Familien bekommen in der Regel lediglich die gesetzlich ausgewiesene Regelleistung ausgezahlt. Dies wird in den Bewilligungsbescheiden auf den Folgeseiten auch differenziert dargestellt.

Für alle Leistungsberechtigten setzt sich der Anspruch auf Bürgergeld aus den
Regelbeträgen (abhängig vom Stand in der Familie und vom Alter)
Mehrbedarfen (individuell, schwanger, alleinerziehend usw.)
Kosten der Unterkunft und Heizung (variable, abhängig von der Art der Unterbringung)
abzüglich vorhandener Einkommen und Vermögen zusammen.

Es gelten die gleichen rechtlichen Maßstäbe. Lediglich durch die individuellen Gegebenheiten in den Personen und Familien ergeben sich unterschiedliche Leistungshöhen.

Quelle: KoBa Harz (hier archiviert)

Datenmissbrauch und rechtliche Schritte

In diesem speziellen Fall floss das Geld an einen Hotelier, den Betreiber des ehemaligen Ferienparks Güntersberge, in dem mehr als 200 Flüchtlinge untergebracht waren, darunter auch die besagte dreiköpfige Familie.

Das Jobcenter hat nun angekündigt, gegen den widerrechtlichen Verbreiter des Auszugs vorzugehen. Die betroffenen Personen hatten dem nicht zugestimmt, und die Behörde prüft strafrechtliche Schritte wegen des rechtswidrigen Verhaltens, insbesondere des Verstoßes gegen den Datenschutz.

Fazit

Die Enthüllung, dass die umstrittenen Jobcenter-Bescheide für die ukrainische Familie echt sind, wirft ein Licht auf die komplexen Herausforderungen, denen sich die Behörden bei der Unterbringung von Flüchtlingen gegenübersahen. Es verdeutlicht allerdings auch, wie wichtig es ist, Informationen sorgfältig zu prüfen, bevor sie in den sozialen Medien geteilt werden.

Dieser Artikel wurde durch die vereinte Kraft unserer Community-Power im Mimikama-Forum realisiert! Ein herzliches Dankeschön an alle beteiligten Mimikamas. Wie wir zu diesen Erkenntnissen gelangt sind und den gesamten Recherche-Prozess können Sie hier nachvollziehen.

Quelle:

KoBa Harz, Mitteldeutsche Zeitung, Ostsee-Zeitung

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