Kaution aufgrund eines vermeintlich tödlichen Verkehrsunfalls
Unbekannte Betrüger haben am Dienstag (16.08.2022) mehrere Senioren kontaktiert und unter Vortäuschung falscher Tatsachen Bargeld und Goldmünzen im Wert von rund 80.000 Euro ergaunert. Ein Abholer wurde festgenommen.
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In einem Fall witterte ein 66-Jähriger den Betrug rechtzeitig, sodass alarmierte Polizeibeamte den Abholer festnahmen.
Verkehrsunfall als Vorwand
Die Betrüger gaben sich in allen Fällen als Tochter bzw. Schwiegertochter aus, die einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe. Ein vermeintlicher Polizeibeamter oder Staatsanwalt untermauerte die Geschichte, indem er angab, dass die Schwieger-/Tochter zur Abwendung einer Haft mehrere Zehntausend Euro Kaution bezahlen müsse.
Die Übergabe
In einem Fall kam eine Abholerin zu einer in Stuttgart-Sonnenberg wohnhaften Seniorin und nahm dort Bargeld, Münzen und Schmuck entgegen. Es handelt sich bei der Abholerin um eine zirka 35 Jahre alte und etwa 165 Zentimeter große Frau mit einer korpulenten Statur. Sie trug ein helles gemustertes T-Shirt und eine helle Hose.
Ein 64-Jähriger wurde zur Übergabe vor das Amtsgericht in Bad Cannstatt beordert. Dort übergab er gegen 14.10 Uhr das Geld an einen 20 bis 25 Jahre alten und 175 Zentimeter großen Mann. Er soll eine schlanke Statur sowie dunkle kurze Haare haben und dunkle Freizeitkleidung getragen haben.
Ein 66-jähriger in Karlsruhe wohnhafter Mann sollte zur Übergabe eines Goldbarrens und mehrerer Zehntausend Euro Bargeld zum Amtsgericht Stuttgart fahren. Der Schwindel flog auf, als seine richtige Tochter ihn kontaktierte. Er verständigte daraufhin die Polizei, die den 24 Jahre alten Abholer mit polnischer Staatsangehörigkeit vor Ort festnahm. Er wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft am Mittwoch (17.08.2022) einem Haftrichter vorgeführt.
Beobachtungen der Polizei melden
Zeugen, die zwischen 14.00 und 17.00 Uhr verdächtige Beobachtungen im Umfeld der Amtsgerichte oder in Sonnenberg gemacht haben, werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189905778 bei der Kriminalpolizei zu melden.
Quelle: Presseportal
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