Kindesraub durch das Jugendamt aufgrund der politischen Einstellung – Ist das möglich?
Autor: Ralf Nowotny
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Gleich vorweg: Wir können jenen Fall nur rudimentär beurteilen, aufgrund vieler Anfragen möchten wir jedoch der Dramatik der „Netzplanet“-Meldung ein wenig den Wind aus den Segeln nehmen.
Es geht um folgenden Artikel:
Folgt ein User dem Beitrag, dann bekommt er folgendes zu Gesicht.
Der Wortlaut:
Kindesentzug, weil die Mutter nicht denkt und sagt, was das System von ihr verlangt. Das Kind will nicht weg von der Mutter, letztendlich muss es aber gehen, weil sonst die Polizei das Kind abholt. Die Mutter fragt die Jugendamt-Tante: Wann bekomme ich mein Kind wieder? Die antwortet: Sie müssen ihre Einstellung und Haltung zur gesellschaftlichen Vorstellung ändern. Die Mutter hatte gesagt: „die Bundesregierung muss zurückgetreten, weil sie unseren Kindern schadet. Ich mache von meinen Rechten Gebrauch und ihr nehmt mir mein Kind weg.“ Aufmerksam zuhören, die Frau vom Jugendamt redet von einem Geschäft, eine indirekte Zustimmung, dass es sich um eine Firma handelt.
Des Weiteren finden sich in dem Artikel zwei Videos der Mutter; eines vom Besuch des Jugendamtes bei ihr und eines, wo sie noch einmal direkt dazu Stellung nimmt.
Als Begründung für den „Kindesraub“ (rechtlich heißt es „Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen“ gem. §42 Sozialgesetzbuch) nennt sowohl der Artikel als auch die Mutter selber, sie „denke halt nicht, was das System von ihr verlangt“.
Was denkt jene Mutter denn so gefährliches?
Jene Frau mit dem derzeitigen Pseudonym Nofretete König, bürgerlicher Name Nancy C. P., ist auf Youtube keine unbekannte Person.
In Dutzenden Videos erzählt sie dort von ihrer Meinung und ihrer Weltanschauung, viele ihrer alten Videos hat sie mittlerweile gelöscht und gibt sich nun ein wenig gemäßigter.
Nancy ist eine durchaus eloquente Frau, die zu argumentieren weiß, ihre Videos und Postings auf Facebook sind teilweise leicht esoterisch angehaucht, aber auch politisch.
Die Dame ist eine eifrige Verfechterin der „Reichsbürgerbewegung“, einer Gruppierung, die Deutschland als Staat ablehnt und gerne als „BRD GmbH“ bezeichnet, für die der Personalausweis ein Ausweis für Deutschlands Personal ist und Angela Merkel nicht etwa Kanzlerin, sondern Geschäftsführerin ist.
Alles schön und gut, aber wird einem deswegen das Kind entzogen, wie behauptet wird?
§42(1)2. SGBVIII sagt dazu:
Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert
Das sagt jetzt nicht wirklich viel aus. In einem Kommentar ist dieser Abschnitt allerdings näher erläutert, so heißt es bezüglich $42(3):
§ 42 Abs. 3 SGB VIII ist auch bei einem unverschuldeten Versagen (z.B. nach einem Alkoholabusus sind Mutter oder Vater nicht mehr in der Lage, für die Kinder zu sorgen) die richtige Rechtsgrundlage. In diesen Fällen darf (und muss) das Jugendamt die Minderjährigen mit und auch ohne (z.B. wegen mangelnder Handlungsfähigkeit wirksame) Einwilligung der Personensorgeberechtigten aus der Wohnung in Obhut nehmen. Das Jugendamt ist aber nicht befugt, einen Minderjährigen gegen den Willen der Personensorgeberechtigten aus der Familie zu entfernen.
In einfache Worte gefasst:
Es muss eine dringende Gefahr für das Kindeswohl vorhanden sein, und gegen den Willen der Mutter hätte das Kind auch nur mit Hilfe eines Gerichtsbeschlusses in Obhut genommen werden können.
In dem Video sagt die Dame vom Jugendamt auch mehrmals deutlich, dass sie die Mutter nicht zwingen kann und auch nicht die Polizei verständigen wird. Jene Worte wurden anscheinend sowohl von der Mutter als auch vom Netzplaneten überhört.
Wo insbesondere der Netzplanet allerdings die Lauscher aufstellte, war die Formulierung der Jugendamt-Dame, welche fragte, ob sie denn nun zum „Geschäftlichen“ kommen könnten, für den Netzplaneten nicht etwa die unglückliche Formulierung einer merklich verzweifelten und auf De-Eskalation bemühte Jugendamt-Mitarbeiterin, sondern ein indirekter Hinweis auf die Geschäfte der „BRD GmbH“.
Was ist nun also endgültig dran am Kindesraub?
Wir haben die Begründung des Jugendamtes nicht vorliegen, und spekulieren möchten wir auch nicht.
Laut der Mutter soll die Urteilsbegründung 5 Seiten lang sein. Sie kündigte in ihrem Video an, jene ins Netz zu stellen, was bisher jedoch unseres Wissens noch nicht geschah.
Somit haben wir keinerlei Grundlage, den Sachverhalt von beiden Seiten zu betrachten, können allerdings mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Begründung der Mutter, nämlich weil sie nicht systemkonform denke, nicht der Grund gewesen sein kann, dass ihr das Kind entzogen wurde, ansonsten müssten die Jugendamt-Mitarbeiter wahrscheinlich 24-Stunden-Schichten schieben.
Wir möchten auch nicht schlecht über die Mutter urteilen.
Ihre Videos scheinen manchmal zwar ein wenig wirr zu sein, ihre Ansichten ebenfalls, jedoch sagt dies nichts über ihre Qualitäten als Mutter aus. Zum besseren Verständnis fehlt eigentlich fast Jedem hier der Einblick in die Persönlichkeit und das Verhalten der Mutter gegenüber ihrem Kind.
Grundlos jedenfalls oder nur aufgrund einer politischen Einstellung kann und darf das Jugendamt ein Kind nicht in Obhut nehmen, insbesondere nicht gegen den Willen der Mutter, dies ist sehr eindeutig in den entsprechenden Gesetzen geregelt.
Autor: Ralf, mimikama.org
Quellen:
Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfegesetz –
SGB VIII – Online-Handbuch – Inobhutnahme zur Krisenintervention bei Kindern und Jugendlichen
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
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