Weil  auf die Abmahnung von Verbraucherschützern nicht reagiert wurde, wird Whatsapp nun wohl von der Verbraucherzentrale verklagt.

Wie es denn Anschein macht, wird sich WahtsApp auf eine Klage einstellen müssen, die durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBW) hervorgerufen wird.

WhatsApp hatte nach einer zugelassenen Fristverlängerung, die vergangenen Freitag (14.10.2016) endete, die geforderte Unterlassungserklärung NICHT unterzeichnet.

Die Vorgeschichte:

Daten ohne Schutz: WhatsApp überschreitet rote Linie

Das Marktwächter-Team vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat WhatsApp abgemahnt.

Die Marktwächter kritisieren, dass das Unternehmen persönliche Daten wie Telefonnummern an seinen Mutterkonzern Facebook weiterreichen will.

Neue Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen machen dies möglich.

WhatsApp bleibt bis zum 21. September Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

„Bei der Übernahme 2014 von WhatsApp hat Facebook öffentlich bekundet, dass der Dienst von WhatsApp unabhängig bleiben solle. Verbraucher vertrauten also darauf, dass ihre Daten allein bei WhatsApp bleiben und kein Datentransfer zu Facebook erfolgt. Ihr Vertrauen wurde enttäuscht. Der vzbv hatte bereits in seiner Abmahnung von Facebook Anfang 2015 erste Anzeichen für einen Datenaustausch kritisiert.

Mit großer Sorge beobachten wir einen schleichenden Trend: Verbraucher verlieren nach und nach die Hoheit über ihre Daten. Ihre Privatsphäre gerät in Gefahr. Dieses Beispiel zeigt nicht zuletzt, dass die erweiterte Verbandsklagebefugnis für Verbraucherverbände ein wichtiges Instrument ist, um Verbraucher und Daten zu schützen.“

Weitere Informationen

WhatsApp muss AGB auf Deutsch bereitstellen

Marktwächterexperten mahnen WhatsApp ab | Pressemitteilung auf www.marktwaechter.de

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband


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