Eine Kinder-Website bietet einen Leitfaden für den richtigen Umgang mit dem Internet an. Bereits die Hälfte der Kinder, im Alter zwischen 6 und 14 Jahren nutzen bereits das Medium Internet in regelmäßigen Abständen. Egal ob die Kids für Referate oder Hausaufgaben recherchieren oder ob Sie Online-Games mit Freunden spielen…
…auch Musik hören, mit anderen Chatten oder Videos ansehen gehört mittlerweile fast zum Tagesablauf dazu.
Kinder wachsen mittlerweile mit dem Medium Internet auf – es besteht daher die Gefahr, dass unsere Kinder mit nicht für sie gedachten bzw. ungeeigneten Inhalten in Berührung kommen!
Einer der größten Webseiten für Kinder ist Panfu. (Wir haben bereits über Panfu berichtet). Die Gründer von Panfu haben aus diesem Grunde einen Leitfaden für Eltern mit 10 Tipps für die richtige Betreuung ihrer Kinder im Umgang mit dem Internet zusammengestellt welche wir Euch gerne hier übersichtlich darstellen möchten.
10 Tipps für den richtigen Umgang im Internet
Kindgerechte Online-Angebote erkennen
Sich selbst mit dem Internet beschäftigen
Moderierte Chats nutzen und sicheres Verhalten in Chats üben
Eigene Inhalte nur sparsam und unter größter Vorsicht einstellen, auf Angabe persönlicher Daten verzichten
Anonyme E-Mail-Adresse verwenden
Kreditkarten und Kontodaten für Kinder unzugänglich machen
Kindgerechte Online-Angebote in einem eigenen Browser-Benutzerkonto als Lesezeichen verwenden
Gemeinsam mit dem Kind ins Internet gehen und über die Webseiten sprechen
Nutzungszeit am Computer vereinbaren
Downloads von Dateien nur nach ausdrücklicher Erlaubnis durchführen
Information zu Pafu: Panfu ist eine sehr liebe und freundliche virtuelle Welt, in der Kinder Spiele spielen, Spaß haben, spielend Englisch lernen – und Freundschaften schließen können. >> Zu Panfu
Tom Wannenmacher ist Gründer und Chefredakteur von Mimikama, Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Seit 2011 kämpft er gegen Desinformation und Internetbetrug.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
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