LKA löscht 42.000 Details zu Straftätern aus Datenbank

Autor: Claudia Spiess

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LKA löscht 42.000 Täterdetails aus Datenbank
Artikelbild: Shutterstock / Von franz12

Fingerabdrücke, Portraitbilder und besondere Kennzeichen wie Narben oder Tattoos – 42.000 solcher Details zu Straftätern wurden versehentlich aus einer Datenbank gelöscht.

Rund 42.000 Daten, die über Straftäter gesammelt wurden: Einfach weg!
Sowas sollte und darf nicht passieren. Vermutlich stand den Verantwortlichen in der Sekunde, in der das unglückliche Missgeschick festgestellt wurde, der Schweiß im Gesicht, der Puls erreichte Werte wie bei einem Hochleistungstraining, der Herzschlag war wohl im gesamten Gebäude zu hören.

Informationen zu Straftätern

Von einer „Verkettung von Fehlern“ wird gesprochen, was dazu führte, dass rund 42.000 Datensätze aus Sachsen-Anhalt gelöscht wurden.

Enthalten sind Informationen über Straftäter. Portraitaufnahmen, Fingerabdrücke und auch besondere Kennzeichen wie Narben oder Tätowierungen, die eine Identifizierung von Tätern oder Verdächtigen im tagtäglichen Polizeidienst vereinfachen.

Olaf Sendel von der Deutschen Polizeigewerkschaft fürchtet, dass „Straftäter jetzt eine Freifahrkarte haben“, da durch die fehlenden Daten eine Aufklärung durch Spuren-Personen-Treffer derzeit nicht möglich wäre.

Wie kann ein solcher Fehler passieren?

Die entsprechenden Daten seien erst vor Kurzem vom Bundeskriminalamt in die Länder übertragen worden. Dies ist eine Notwendigkeit, da hier regelmäßig nach festgelegten Fristen überprüft werden muss, ob bekannte Täter wieder straffällig wurden. Falls ja, werde die Löschfrist verlängert. Ansonsten besteht auch die Möglichkeit einer Daten-Löschung.

Bei diesem Vorgehen hatte scheinbar eine Verkettung von Fehlern dazu geführt, dass zehntausende Datensätze gelöscht wurden.

Doch die Daten sollen nicht unwiederbringlich verloren sein. Das Bundeskriminalamt verfügt über eine Sicherung der Datenbank. Somit sollen die versehentlich gelöschten Daten wiederhergestellt werden, so ein Sprecher des LKA gegenüber der „Magdeburger Volksstimme“:

„Im Bundeskriminalamt, die die Plattform INPOL bereitstellt, existiert eine Datenbanksicherung, aus der die gelöschten Daten voraussichtlich vollständig wiederhergestellt werden könnten.“

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Quellen: Magdeburger Volksstimme, t-online.de


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