Mails mit Schadsoftware gegen Gewerbetreibende im Umlauf!
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Gastronom erhält Mail zu angeblicher Lebensmittelvergiftung nach Restaurantbesuch.
Cyberkriminelle sind kreativ und lassen sich ständig etwas Neues einfallen um Ihre Opfer zu verunsichern und dazu zu bringen, gefährliche Anhänge zu öffnen.
So erhielten wir z.B. einen Hinweis eines Gewerbetreibenden. Dieser wurde von einem unbekannten Täter per Mail angeschrieben und auf eine angebliche Lebensmittelvergiftung nach einen angeblichen Restaurantbesuch hingewiesen. Der Mail war ein Foto beigefügt, wo eine junge Frau mit rötlicher Hautirritation zu sehen ist. Der Absender gibt vor, einen Anwalt bereits beauftragt zu haben.
Beispielmail:
Die Mail enthält zusätzlich ein Worddokument, welches allerdings über die Makrofunktionen Schadsoftware ausführt. Diese wird derzeit noch nicht von allen Antivirenprogrammen erkannt.
Eine kurze Recherche zum Bild zeigte, das dieses Bild bereits im Netz bekannt ist und u.a. mit allergischen Reaktionen auf Hautpflegeprodukte genutzt wurde.
In unserem Beispiel erhielt u.a. ein Gastronom diese Mail. Es gibt aber auch andere Gewerbetreibende, die keinen Bezug zur Gastronomie haben, diese identische Mail aber auch erhalten haben. Hier wird die Masche wohl eher auffallen. Jedoch ist nicht auszuschließen, dass weitere Unternehmen gezielt (oder zufällig) angeschrieben werden, wo Mitarbeiter ungeprüft den mit Schadsoftware verseuchten Anhang öffnen.
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf die Masche mit gefälschten Bewerbungsmails hinweisen, wo die Mails ebenfalls in der angehängten doc-Datei Schadsoftware enthielten.
Sollten Sie als Gewerbetreibende bereits auf die Masche hereingefallen sein, so können Sie sich vertrauensvoll auch an unsere ZAC (Zentrale Ansprechstelle Cybercrime für die niedersächsische Wirtschaft) wenden.
Andere Geschädigte sollten sich im Schadensfall an die örtliche Polizeidienststelle wenden.
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstand durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)
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