Netzwerkdurchsetzungsgesetz tritt nun offiziell in Kraft

Autor: Kathrin Helmreich


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Momentan wird das Netzwerkdurchsetzungsgesetz heiß diskutiert. Doch um was geht es eigentlich bei diesem Gesetz und ab wann gilt es?

Zugegeben, Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist schon ein wahrer Zungenbrecher, zum Glück gibt es ein Kürzel, was zumindest schon mal die Aussprache vereinfacht: NetzDG.
Denn wie der Deutsche Bundestag, Finanzen und die Frankfurter Allgemeine berichten, tritt das NetzDG in eine neue Phase ein.

Worum geht es eigentlich?

Im Kampf gegen Fake-News, Hassrede und Hetze im Netz mussten neue Richtlinien her, um der Flut an negativen Beiträgen in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter und Co. beizukommen.
Internet-Konzerne sollen so dazu gebracht werden, gegen solche Beiträge härter vorgehen.
Laut jugendschutz.net löschte zum Beispiel Facebook im Testzeitraum von Juli 2016 bis Februar 2017 nur 39 Prozent der gemeldeten strafbaren Inhalte, bei Twitter sollen es sogar nur ein Prozent gewesen sein.

Was ist also das NetzDG?

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgeschlagen. Darin sind hohe Strafen vorgesehen, wenn problematische Inhalte nicht zeitnah gelöscht werden.
Erlassen wurde das Gesetz am 1. September 2017 und soll mit Übergangszeit vom 1. Oktober 2017 bis zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Es bezieht sich auf kommerzielle soziale Netzwerke im Internet mit mindestens 2 Millionen Mitgliedern. Kleinere journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote sollen nicht darunter fallen.
Die betroffenen Online-Plattformen müssen das Verfahren zum Umgang mit Beschwerden rechtswidrigem Inhalts transparent einrichten und sind dazu verpflichtet, alles genau zu dokumentieren.
Werden Beschwerden zu Inhalten eingereicht, müssen diese unverzüglich geprüft werden. Beinhalten diese Beschwerden “offensichtlich rechtswidrige” Inhalte, müssen diese innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. Sind die Inhalte schwieriger zu bewerten, stehen bis zu 7 Tage bis zur Löschung für die Prüfung zur Verfügung.
Noch gilt die Übergangsfrist, doch ab Anfang 2018 können bei Verstößen gegen das NetzDG Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro anfallen.

Kritik am NetzDG

Natürlich gefällt das nicht jedem.
Facebook hatte Anfang Sommer eine ausführliche Stellungnahme zu dem Gesetz veröffentlicht. Das Unternehmen argumentierte, dass der Entwurf verfassungswidrig sei und die Meinungsfreiheit einschränken könne.
Daraufhin setzten sie künstliche Intelligenz ein, um Hass-Postings zu entlarven.
Nichts destotrotz ist das NetzDG nun erlassen und Soziale Netzwerke müssen in Zukunft sehr penibel die Löschungszeiträume einhalten, um nicht selbst vor Gericht zu landen.
Weitere Informationen:
Stellungnahme Bundestag
Tagesschau

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