Fährt man ohne Führerschein wirklich besser? Laut einem Bericht von „wize.life“ ist das so!

Hierbei geht es aber nicht um das Fahrkönnen, sondern darum, dass der Führerschein nicht entzogen werden kann, wenn man ihn nicht dabei hat. HINWEIS: Der Inhalt bezieht sich hierbei nur auf Deutschland! Die Website, die sich in dem Bericht auf den Anwaltsblog „Nierenz & Batz“ bezieht, zeigt einen fiktiven Fall, bei dem einem Autofahrer bei einer Polizeikontrolle der Führerschein wegen seiner geröteten Augen abgenommen wird. Nun kann der Betroffene, der im Artikel „Willi Brause“ genannt wird, sein Fahrzeug nicht lenken, bis das Ergebnis des verordneten Drogentests vorliegt.

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Screenshot des Statusbeitrages auf Facebook von wize.life, zu dem wir diverse Anfragen erhielten

In dem Fallbeispiel wäre das Ergebnis NEGATIV, und darum ist es ja eigentlich ein Problem, das „Willi“ sein Fahrzeug trotzdem nicht lenken darf.

Nun wird erklärt, dass so ein Szenario verhindert werden kann, indem man seinen Führerschein einfach zu Hause lässt!

Die Polizei kann einem ja nicht nehmen, was nicht vor Ort ist, die Beamten können höchstens ein Fahrverbot für diesen Tag aussprechen.

Für eine Entziehung der Fahrerlaubnis wäre ein Antrag beim Staatsanwalt nötig, dessen Bearbeitung etwa eine Woche in Anspruch nimmt.
Danach bleibt einem eine Woche Zeit, auf das Schreiben des Staatsanwalts zu reagieren, bzw. einen Rechtsanwalt zu beauftragen, den Antrag, und/oder etwaige Einsprüche seitens des Lenkers zu Prüfen.

Bis dahin würden die Ergebnisse des Drogentests wahrscheinlich schon vorliegen, und (vorausgesetzt diese sind negativ) man hat sich gute drei Wochen ohne Führerschein erspart.

Kann man sich auf diese Aussagen verlassen?

Da dieser Eintrag von einer „Rechtsanwalts- Homepage“ kommt, muss da ja eigentlich auch was dran sein.

Laut „bussgeldkatalog.org“ einer Webseite des „Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.“ ist diese Aussage WAHR.

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Quelle: bussgeldkatalog.org

Als Wortlaut:

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Manche Anwälte raten dazu, den „Lappen“ grundsätzlich nicht mitzuführen. Doch weshalb? Stellen die Beamten fest, dass Sie das Dokument nicht dabei haben, fällt für Sie ein geringes Bußgeld an.

Polizeibeamte dürfen den Schein jedoch bei einem starken Verdacht auf Drogen (etwa, weil Sie gerötete Augen haben usw.) beschlagnahmen. Sie bekommen Ihn erst wieder, wenn der Bluttest negativ ausfällt. Die Untersuchung nimmt nicht selten mehrere Wochen in Anspruch – während dieser Zeit, müssen Sie auf Ihr Auto verzichten – egal ob Sie schuldig sind oder nicht.

Doch hier gilt die Devise: „Was nicht da ist, kann nicht weggenommen werden“. Führen Sie Ihr Führerscheindokument nicht mit sich, kann es nicht unmittelbar eingezogen werden. Zur Konfiszierung ist in diesem Fall ein weiterer Schritt notwendig: Die Staatsanwaltschaft müsste eine Einbeziehung genehmigen. Dadurch gewinnen Sie etwas Zeit.

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Haben sie den Führerschein also nicht zur Hand, kann dieser auch nicht abgenommen werden!

Achtung:
Einer Anzeige und dem oben genannten Antrag bei der Staatsanwaltschaft werden sie so aber nicht entgehen!
Grundsätzlich wird geraten, immer alle Papiere bei sich zu haben!
Dies ist auch gesetzlich vorgeschrieben:

§ 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):

Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.“

Das Bußgeld für das Nichtmitführen des Führerscheins beträgt übrigens 10€.

ANMERKUNG DES AUTORS:

Dieser Artikel behandelt die Gesetzeslage in DEUTSCHLAND!
Dieser Artikel ist nicht auf die österreichische Justiz übertragbar!
Es wurde bei Anwälten nachgefragt, wie die Lage in Österreich aussieht – sobald dies klar ist, wird ergänzt.
Bekannt ist bis jetzt nur, dass sich das Bußgeld in Österreich auf 36€ beläuft.

Autor: Michael Q.
Artikelbild: Shutterstock

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