Sie versenden gefälschte Haftbefehle mit Geldforderungen per Post oder auch per Email.
Die gefälschten Schreiben gehen zumeist an ältere Menschen. Daher warnt die Polizei Gütersloh vor dieser Betrugsmethode. Vier Versuche wurden bislang gemeldet, jedoch scheiterten in diesen Fällen die Täter an cleveren Senioren, die nicht auf die Forderungen der Betrüger eingingen. Dennoch ist von einer bundesweit auftretenden Betrugsmasche auszugehen, so die Polizei des Kreises Gütersloh.
Die gefälschten Haftbefehle, die angeblich von verschiedenen Staatsanwaltschaften verschickt wurden, sehen für das ungeübte Auge oftmals täuschend echt aus. Um diese Echtheit vorzutäuschen, versehen die Täter das „Dokument“ mit einem Behördenstempel sowie einer Unterschrift. Darin wurden die Empfänger aufgefordert, innerhalb von drei Tagen einen fünfstelligen Geldbetrag zu überweisen, da sie ansonsten eine langjährige Freiheitsstrafe antreten müssten. Alternativ zur Ratenzahlung wird der Haftantritt in einer näher bezeichneten JVA mit konkretem Termin angeboten.
Die Betrüger bieten die Möglichkeit der Ratenzahlung an und liefern zur Klärung der Formalitäten gleich eine Telefonnummer des angeblichen „Staatsanwaltes“ mit. Wird diese Nummer angerufen, ertönt ein aufgenommenes Besetztzeichen. Die eigene Nummer wird den Tätern aber angezeigt, um diese für weitere Straftaten verwenden zu können.
Die Polizei empfiehlt:
Die Polizei Gütersloh warnt dringend vor diesen Schreiben und empfiehlt:
- Ignorieren Sie derartige Schreiben, überweisen Sie kein Geld und händigen Sie kein Geld an mögliche Abholer aus!
- Wählen Sie den Polizeiruf 110, wenn Sie Hilfe brauchen oder bedrängt werden!
- Rufen Sie auf keinen Fall die im Schreiben angegebene Telefonnummer an, denn Ihre Nummer könnte zur Begehung späterer Straftaten gespeichert werden!
- Schreiben Sie auf keinen Fall die im Schreiben angegebe Post- oder Emailadresse an!
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