Vorsicht beim Teilen privater Vermisstenanzeigen im Internet
Autor: Andre Wolf
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Die Polizei warnt auf Facebook vor dem Teilen von privaten Vermisstenmeldungen!
Warum? Nun, hier kommt die Erklärung, warum es nicht schlau ist, private Fahndungsaufrufe im Internet zu teilen und weiterzuverbreiten.
Gut gemeint ist nämlich nicht immer gut gemacht: Das Teilen privater Vermisstenaufrufe in den sozialen Netzwerken birgt einige Fallstricke, die unter Umständen für den helfenden Teiler, aber auch für den vermissten Menschen selber sehr problematisch werden können.
Die Polizei Viersen erklärt, warum das so ist:
Ist der Aufruf echt oder ein Fake?
Diese Frage können Sie sich nicht beantworten, es sei denn, Sie kennen die Umstände des Falls und die Geschichte hinter den vermissten Menschen.
Vielleicht fallen Sie auf einen Fake hinein und verbreiten Daten eines Menschen, der entweder gar nicht vermisst wird, oder von dem es kein Einverständnis für die Veröffentlichung seines Fotos gibt.
Gefahr:
Dies kann für Sie teuer werden, und Sie lernen den vermeintlich Vermissten mit Regressforderungen unter Umständen vor Gericht persönlich kennen.
Ist der Mensch aktuell noch vermisst?
Auch diese Frage können Sie sich nicht beantworten. Vielleicht denken die Urheber einer privaten Suche noch daran, auf ihrer eigenen Seite das Auffinden zu vermelden, aber Sie werden darüber nicht informiert, wenn Sie den Aufruf nicht direkt von der Ursprungsseite aus geteilt und die Seite auch abonniert haben. Sie haben also einen Beitrag geteilt, der vielleicht nicht mehr aktuell ist. Auf Ihrer Seite bleiben die persönlichen Daten des gar nicht mehr vermissten Menschen stehen, obwohl sie natürlich gelöscht werden müssten.
Gefahr: siehe oben
Was hat das für Folgen für den vermissten Menschen?
Ein einmal ins Internet gesetztes Foto/Plakat mit Namen und persönlichen Angaben, ist nicht mehr aus der virtuellen Welt herauszuholen. Das Internet vergisst nichts!
So sieht sich ein junger Mensch, der vielleicht mal „ausgebüchst“ ist und von seinen besorgten Angehörigen verzweifelt privat im Internet gesucht wird, stets mit seiner pubertären Vergangenheit konfrontiert. Und auch zukünftige Arbeitsgeber durchforsten die sozialen Medien vor einer Einstellung und versuchen, sich Informationen über ihren neuen Azubi oder Mitarbeiter zu besorgen. Zwar ist „Weglaufen“ nicht strafbar, aber es zeigt zumindest, dass der junge Mensch irgendein Problem in seinem sozialen Umfeld hatte, weswegen er es verließ. Ob man ihm oder ihr damit wirklich einen Gefallen tut?
Daher VORSICHT beim Teilen von privaten Vermisstensuchen.
Das Teilen polizeilicher Vermisstenaufrufe ist hingegen ausdrücklich erwünscht:
Die Polizei geht deswegen äußerst behutsam und nur sehr selten tatsächlich mit einer öffentlichen Fahndung auf die Suche nach vermissten Menschen. Vorher wird sorgsam abgewogen, ob die aufgezählten Nachteile einer Öffentlichkeitsfahndung hingenommen werden – eben weil die Gefahrenlage es erfordert.
Und: Immer ist hier der Datenschutz gewahrt. Darum setzen wir auch keine persönlichen Daten von Gesuchten direkt auf Facebook. Sie werden bei Suchmeldungen immer von hier aus auf das Presseportal weitergeleitet. Nur hier sind die persönliche Daten und Fotos der gesuchten Menschen gespeichert. Und hier werden sie unverzüglich von der Polizei gelöscht, sobald die Gefahr gebannt ist. Teilen Sie also eine polizeiliche Fahndung, haben Sie keine Probleme, da die Polizei dafür sorgt, dass die Daten gelöscht werden. Der Link auf die Vermisstenmeldung, die Sie geteilt haben, läuft dann ins Leere. Sie haben geholfen, sind auf keinen Fake hineingefallen und sehen sich auch keinen Regressforderungen ausgesetzt.
Quelle: Polizei Viersen (Facebook)
Artikelbild von studiostoks / Shutterstock
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