Freiburg – Weil er über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren nahezu 80 Arbeitnehmer gegenüber den Sozialversicherungsträgern lediglich als Minijobber angemeldet hatte, diese tatsächlich aber in höherem Umfang beschäftigt und ihnen einen Teil des Lohns schwarz ausbezahlt hatte, erließ das Amtsgericht Staufen gegen einen 40jährigen Gaststättenbetreiber aus dem südlichen Breisgau einen Strafbefehl. Zur Bemessung der Geldstrafe wurden 300 Tagessätze zu Grunde gelegt. Der Strafbefehl wurde Anfang August rechtskräftig.
Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach am Standort Freiburg waren dem Geschäftsmann bei einer Routinekontrolle auf die Schliche gekommen. Unstimmigkeiten in der Buchhaltung und schließlich eine richterlich angeordnete Hausdurchsuchung lieferten umfangreiche Beweismittel dafür, dass der Mann erhebliche Schwarzlohnzahlungen vorgenommen hatte.
„Unter anderem hatte er die unentgeltliche Bereitstellung von Kost und Logis in den Lohnabrechnungen nicht berücksichtigt. Auch solche Sachbezüge sind bei der Ermittlung der Höhe der Sozialversicherungsbeiträge einzubeziehen“,
so Wolfgang Oßwald, Fachgebietsleiter des Zolls.
Durch das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt entstand den Sozialversicherungsträgern ein Schaden in Höhe von 120.000 Euro, die der Verurteilte selbstverständlich zusätzlich zur Geldstrafe nachzahlen muss.
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