Abzocke: Billig-Stromanbieter auf Phishing-Tour


Autor: Annika Hommer
Datum: 8. August 2021

Artikelbild: Von Lisa-S / Shutterstock.com
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Aktuell beschweren sich Verbraucher:innen aus Bremen und Bremerhaven über aggressive Telefonwerbung. Die Anrufenden erfragen geschickt, persönliche Daten, Zählernummern und initiieren, häufig ohne Zustimmung der Angerufenen, einen Anbieterwechsel.  

Opfer von unerlaubter Telefonwerbung ist wohl jeder schon einmal geworden. „Ohne vorherige Zustimmung, dürfen Werbetreibende nicht einfach bei Verbraucher:innen anrufen, sie tun es aber trotzdem“, erklärt Gerrit Cegielka, Verbraucherrechtsberater bei der Verbraucherzentrale Bremen.
Geschickt erfragen die Anrufer:innen persönliche Daten und – in aktuellen Fällen – Namen, Anschrift und Stromzählernummer.
Für einen Anbieterwechsel muss keine Vollmacht vorgelegt, sondern nur die erfragten Daten weitergegeben werden. „Dieser automatisierte Wechselprozess lässt sich nur innerhalb eines 72 Stunden Zeitfensters stoppen. Der ungewollte Anbieterwechsel ist meist technisch bereits umgesetzt, bevor die schriftliche Auftragsbestätigung des neuen Energieanbieters bei den Verbraucher:innen ankommt“, erläutert Gerrit Cegielka.

Beschwerden bei der swb

Aktuell häufen sich die Beschwerden nicht nur bei der Verbraucherzentrale Bremen, sondern auch beim Bremer Grundversorger der swb. „Unsere Kund:innen berichten, sie seien am Telefon verunsichert und sogar massiv bedrängt worden“, sagt Angela Dittmer, Pressesprecherin der swb. „Die Anrufer:innen versuchen mit falschen Informationen, beispielsweise über auslaufende Verträge oder eine kurzfristige Preiserhöhung, die Angerufenen unter Zeit- und Entscheidungsdruck zu setzen“, ärgert sich Angela Dittmer über das dreiste und unseriöse Marketingmodell der Branche. Zudem verschleiern die Anrufer:innen absichtlich ihren Auftraggeber.

So wehren Verbraucher:innen sich

Sollten Verbraucher:innen angerufen werden, dann rät Gerrit Cegielka grundsätzlich: „Geben Sie auf keinen Fall persönliche Daten preis, legen Sie einfach auf.“ Ärgern Sie sich nicht, wenn Sie dennoch in ein Gespräch verwickelt wurden. Am anderen Ende der Leitung sitzen Verkaufsprofis. „Setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Anbieter in Verbindung und hinterlegen dort, dass ein Anbieterwechsel nicht gewünscht ist“, rät der Verbraucherrechtsberater.

Tipps, wenn eine Auftragsbestätigung kommt

Vertragsbestätigungen sollten immer genau geprüft werden, ob die Versprechungen am Telefon auch tatsächlich in den Vertrag aufgenommen wurden. „Im Zweifel haben „Verbraucher:innen bei Verträgen, die am Telefon geschlossen werden ein 14-tägiges Widerrufsrecht“, erklärt der Gerrit Cegielka. „Die Frist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses aber nur, wenn Sie bei Vertragsschluss gleichzeitig auch über Ihr Recht zum Widerruf ordnungsgemäß belehrt wurden.“
Bei Problemen mit ungewollten Anbieterwechsel oder Vertragsabschluss, können sich Verbraucher:innen an die Verbraucherzentrale Bremen wenden.


Quelle: Abzocke am Telefon – Billig-Stromanbieter auf Phishing-Tour | Verbraucherzentrale Bremen (verbraucherzentrale-bremen.de)
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